Droht Rentner Strafe wenn er Steuererklärung aus Unwissen nicht abgegeben hat?

2 Antworten

Nun weiss er es und soll abgeben.

Dann bleibt er auch straffrei.

Möglichst abgeben, bevor eine Aufforderung durch das Finanzamt kommt.

bekanntlich ist ja ein Selbstanzeige (als solche wird auch einfach die Abgabe der Steuererklärung gewertet) strafbefreiend.

Also möge sich der alte Herr bitte keine Sorgen machen. Ausserdem wäre es, wenn überhaupt eine leichtfertige steuerverkürzung, aber wie gesagt (geschrieben), abgeben und fertig.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Er sollte die die Steuererklärungen einfach ohne großes Aufsehen nachholen und beim Finanzamt einreichen. Dann wird er auch keine Strafe befürchten zu haben. Denn wenn man eine Steuiererklärung zwar verspätett abgibt, aber doch abgibt, dann wird das als Selbstanzeige gewertet.