doppelte Gutschrift

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Der Kunde hat zu Unrecht eine Leistung erhalten. Das Institut hat einen Herausgabeanspruch. Das Bildungsinstitut muss den Betrag anmahnen und den Kunden in Verzug setzen. Anschließend gerichtliche Mahnbescheid und zur Nor auch noch Klage. Wenn Du aus versehen 2.000 Euro überwiesen hättest, würdest du die zuviel bezahlten Euros doch auch wieder haben.

Natürlich hat das Bildungsinstitut Anspruch auf Rücküberweisung von € 116,--. Anspruchsgrundlage ist § 812 BGB ("ungerechtfertigte Bereicherung") und der Zahlungsanspruch kann gerichtlich im Mahnverfahren oder im Klageverfahren geltend gemacht werden.

Du hast keinen Anspruch auf die 116Euro. Das es denen erst nach 3 Monaten auffällt ist egal. Verjährt ist deren Anspruch natürlich noch nicht....

Wie hier schon richtig beschrieben wurde kann das Unternehmen ein Mahnverfahren einleiten. Ob es das macht? Ich würde es nicht darauf anlegen, da Du ja in dem Fall ganz sicher keinen Anspruch auf das Geld hast.

Die fehlerhafte Überweisung und die schlechten Lehrmaterialien sind 2 Paar Schuhe.