doppelte Gutschrift
hallo, bitte um eine Antwort zu folgendem Beispiel:
ein Kunde bezahlt bei einem Bildungsinstitut für eine Dienstleistung (einen Anfänger-Sprachkurs) den Preis von ca. EUR 1.000,- im Voraus. Die Kursunterlagen für den Fernkurs werden dem Kunden per Post zugesandt. Angeblich sind die Kursunterlagen veraltet und Fortgeschrittene Sprachfreunde empfehlen die Unterlagen in den Mülleimer zu werfen und auf andere Weise zu versuchen die Sprache zu erlernen. Nach Beendigung des Kurses überweist das Bildungsinstitut wie vereinbart eine Gutschrift von EUR 116,- retour (weil alle Hausaufgaben gemacht wurden). Allerdings erfolgt die Rücküberweisung aufgrund eines Computerfehlers doppelt. (Es wurden also insgesamt EUR 232,- retour überwiesen.
Das ist dem Kunden erst gar nicht aufgefallen und auch das Bildungsinstitut meldet sich erst nach ca. 3 Monaten mit der Bitte um Rücküberweisung der zuviel gutgeschriebenen EUR 116,-.
Wie sieht die Sache in so einem Fall aus ? Muss der Kunde zurücküberweisen ? Was kann das Bildungsinstitut machen, um an das Geld zu kommen ?
danke + liebe Grüsse
3 Antworten
Der Kunde hat zu Unrecht eine Leistung erhalten. Das Institut hat einen Herausgabeanspruch. Das Bildungsinstitut muss den Betrag anmahnen und den Kunden in Verzug setzen. Anschließend gerichtliche Mahnbescheid und zur Nor auch noch Klage. Wenn Du aus versehen 2.000 Euro überwiesen hättest, würdest du die zuviel bezahlten Euros doch auch wieder haben.
Natürlich hat das Bildungsinstitut Anspruch auf Rücküberweisung von € 116,--. Anspruchsgrundlage ist § 812 BGB ("ungerechtfertigte Bereicherung") und der Zahlungsanspruch kann gerichtlich im Mahnverfahren oder im Klageverfahren geltend gemacht werden.
Du hast keinen Anspruch auf die 116Euro. Das es denen erst nach 3 Monaten auffällt ist egal. Verjährt ist deren Anspruch natürlich noch nicht....
Wie hier schon richtig beschrieben wurde kann das Unternehmen ein Mahnverfahren einleiten. Ob es das macht? Ich würde es nicht darauf anlegen, da Du ja in dem Fall ganz sicher keinen Anspruch auf das Geld hast.
Die fehlerhafte Überweisung und die schlechten Lehrmaterialien sind 2 Paar Schuhe.