Hallo, folgende Situation. Mein Freund und ich haben ein Konto. Es läuft auf ihn, ich habe aber eine Vollmacht sowie meine eigene EC-Karte mit meinem Namen drauf. Mein Lohn kommt auf dieses Konto. Jetzt hat die Bank unseren Dispo gestrichen, weil der Lohn auf meinen Namen läuft. Is das rechtens??? Danke für eure Antworten!
Die Bank kann natürlch den Dispo streichen. Sie wird sicher Gründe haben die nichts mit Deinem Gehaltseingang zu tun haben, denn ihr hattet ja wohl so wie du schreibst vorher einen Dispo. Dann mus sich ja nachträglich was geändert haben.

Das Verhalten der Bank ist in Ordnung. Diese will ihren Kredit absichern - und das geht nicht, wenn Geld für eine Person eingeht, die nicht der Kontoinhaber ist.
Logische Konsequenz: Du brauchst ein eigenes Girokonto
Eigentlich logisch, als Bevollmächtigter haftest Du nicht. Die Grundlagen für den Dispo sind ja wohl ein regelmässiger Gehaltseingang. Wenn der Kontoinhaber den nicht hat, läuft die Bank Gefahr, daß sie bei Überziehung, die nicht ausgeglichen wird, nicht versichert ist.

du MUSST ein eigenes girokonto haben. wir dürfen nicht mal geld für uns auf die konten unserer kinder überweisen lassen. das ist rechtlich schon bedenklich bei den leiblichen kids. mit einem freund zusammen ist sehr sehr kritisch. soviel kostet ein konto doch nicht und zum anderen ist es bei streitigkeiten sehr problematisch, wenn der dir plötzlich die vollmacht entzieht und dein geld drauf ist, dann hast du KEINE chance da ran zu kommen. den dispo kann die bank OHNE begründung JEDERZEIT streichen
Es hat sich nachträglich nichts geändert. Die Erkärung der Bank war nur, dass eben der Lohn auf mich ausgestellt ist als Empfänger und das Konto aber eben auf meinen Freund läuft. Deswegen verstehe ich ja nicht, warum Sie das plötzlich streichen, obwohls vorher keine Probleme gab und das Gehalt aber regelmäßig kommt.
Der Dispo wurde wohl dem Partner gewährt. Das heisst das dessen Einkommen zugrunde gelegt wurde.
Dein Einkommen zählt dafür zunächst nicht.
Wenn eine Verfügungsvollmacht besteht dann heisst das nicht automatisch das ihr gegenseitig Anspruch auf den Dispo hat.
Der Fairness halber hätte die Bank euch ja vorab informieren können und auf die Thematik hinweisen können. Auch steht in den Satzungen das in der Regel eine kulante Frist zur Rückzahlung des Dispos eingeräumt werden muss.
Auch wenn die Bank vielleicht rechtlich korrekt gehandelt hat finde ich das Verhalten, so wie es sich darstellt, fiess. Aber so kennt man sie ...