Frage von rinsey 11.08.2010

Diskrepanz Lohnsteuer / Einkommenssteuer?

  • Antwort von wfwbinder 11.08.2010
    5 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Das kann im Einzelfall bei der Steuerklassenkombination III/V passieren. Die Abzüge ind ja auf die Gesamtteuerschuld nur Annäherungswerte. Nur bei IV/IV kann eigentlich ncihts passieren.

    Wenn man aber wegen stark differierender Einnahmen III/V wählt, ist man da leider nicht sicher.

  • Antwort von HAWAY 16.08.2010
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Das Problem liegt darin das Steuerklassen nur die "vorläufige" Steuerfeststellung betreffen. Tatsächlich gibt es nur die Grundtabelle (Ledig) und die Splittingtabelle (verheiratet) Die Steuerklasse 5 bedeutet die Abtretung sämtlicher Freibeträge an die Steuerklasse 3 dadurch erfolgt bei der Steuerklasse 3 eine Progressinsabsenkung. Die die Aufstockung im Rahmen der gemeinsamen Veranlaung kann die nunmehr wieder erhöhte Progression nicht aufgefangen werden. Dann kommen noch die Nebenverdienste und das kostet Kohle. Aber wenn Du die Steuererklärung ( durch StB) erst am 31.12. des Folgejahres abgibtst hast Du den Zinsvorteil

  • Antwort von Schiko 28.11.2012

    Ohne die Nennung derr Bruttobeträge. getrennt nach Steuerklasse III und V und auch der freiberuflichen Nebentätigkeit kann man keine Meinung kundtun.

    Wie viele Andere auch, bist du wahrscheinlich der Meinung, neben dem Kindergeld werden auch noch Freibeträge berücksicht, immerhin wären dies 3 x 7008 Euro 21024 die das zu versteuernde Einkommen reduzieren würden. Dem ist aber leider nicht so, ausser der Aus- nahme für Soli und Kirchensteuer, diese Beträge sind ja gezwölftelt in der Monatstabelle bereits berücksichtigt. Immerhin hast du ja 6696 Kindergeld erhalten. Natürlich hat der Finanzbeamte beim Kindergeld die Günstigerprüfung schon durchgeführt, und vermutlich festgestellt, das Kindergeld ist günstiger als die Berücksichtigung von Freibeträgen. Als Anhaltspunkt, der Freibetrag von 7008 je Kind kann höchstens 42% = 2943,36 betragen anstatt 2208 bzw. 2280 für das Dritte Kind.

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