Direktversicherung als Selbständiger weiter zahlen? Sinnvoll?

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Eine Direktversicherung für Selbstständige, die ihren Versorgungsvertrag zu Zeiten eines festen Arbeitsverhältnisses abgeschlossen haben, kann dennoch von der versicherten Person fortgeführt werden. Die Ansprüche aus diesen Verträgen verfallen nicht. Die Personen, die ihren Status vom Arbeitnehmer zum Freiberufler oder Selbstständigen geändert haben, können ihren Versorgungsvertrag privat weiterführen oder beitragsfrei stellen.

Eine Beitragsfreistellung der Direktversicherung ist möglich, sobald eine Mindestsumme in dem Versorgungsvertrag erreicht wurde. Die Ansprüche aus dem Vertrag bleiben erhalten und werden zum vereinbarten Auszahlungstermin ausgezahlt.

In diesem Fall sollte unbedingt beachtet werden, dass die Leistungen aus diesem Vertrag entsprechend geringer ausfallen werden.