Direktversicherung abschließen bei Insolvenz

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Während einer laufenden Insolvenz darf keine Form der betrieblichen Altersvorsorge abgeschlossen werden, bei der der Arbeitnehmen Teile seines regelmäßigen Lohns / Gehalts für Sparzwecke verwendet..... Eine ausschließlich arbeitgeberfinanzierte Variante ist jedoch möglich !! Dadurch wird es dem Arbeitnehmer bereits während der lfd. Insolvelz ermöglicht, wieder Teile seiner Altersvorsorge aufzubauen -- schließlich hat er im Zuge der Insolvenz jede bestehende Form der AV verloren (außer natürlich pfändungssichere Formen) ... Grüße vom Querkopf

Absolut richtig. Wenn der AG die Beiträge zahlt ist er nicht nur Versicherungsnehmer, sondern auch Beitragszahler und der Angestellte "lediglich" der Leistungsempfänger. Er hat somit also nicht gegen irgendwelche Vorgaben verstossen, da er selber ja nichts von seinem pfändungsfreien Betrag oder seinem eigentlich Einkommen zweckentfremdet

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