Direktversicherung abschließen bei Insolvenz
Hallo Liebe Experten,
ich habe eine Kundin die eine Direktversicherung durch Entgeltumwandlung abschließen möchte. Die Kundin hat eine Privatinsolvenz am laufen, aber mittlerweile einen neuen Job. Bei dem Job verdient sie allerdings nicht soviel, so dass sie vom Arbeitsamt noch einen Zuschuss bekommt.
- Kann es Probleme mit der Direktversicherung geben (wegen dem Insolvenzverfahren) und wieviel darf Sie in diesem Fall zahlen ohne dass es Ärger gibt.
- Wenn Sie ihr Einkommen durch die Direktversicherung mindert, steigt dann der Zuschuss vom Arbeitsamt - sprich kann die Versicherung so indirekt vom Amt bezahlt werden? Wenn ja gibt es auch hier einen Maximalbeitrag ohne das es Ärger gibt?
Vielen Dank schonmal für Eure Hilfe.
Gruß Fabian
1 Antwort
Während einer laufenden Insolvenz darf keine Form der betrieblichen Altersvorsorge abgeschlossen werden, bei der der Arbeitnehmen Teile seines regelmäßigen Lohns / Gehalts für Sparzwecke verwendet..... Eine ausschließlich arbeitgeberfinanzierte Variante ist jedoch möglich !! Dadurch wird es dem Arbeitnehmer bereits während der lfd. Insolvelz ermöglicht, wieder Teile seiner Altersvorsorge aufzubauen -- schließlich hat er im Zuge der Insolvenz jede bestehende Form der AV verloren (außer natürlich pfändungssichere Formen) ... Grüße vom Querkopf
Absolut richtig. Wenn der AG die Beiträge zahlt ist er nicht nur Versicherungsnehmer, sondern auch Beitragszahler und der Angestellte "lediglich" der Leistungsempfänger. Er hat somit also nicht gegen irgendwelche Vorgaben verstossen, da er selber ja nichts von seinem pfändungsfreien Betrag oder seinem eigentlich Einkommen zweckentfremdet