Frage von hotspot80 16.07.2012

Dienstleistungsexport aus der Schweiz

  • Antwort von EnnoBecker 16.07.2012
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Wie die Schweiz die Kleinunternehmerregelung behandelt, weiß ich nicht. In Deutschland könnte er jedenfalls nicht in die KU-Regelung kommen, da bereits die erste Voraussetzung (im Inland) nicht erfüllt wird.

    Gleichwohl, § 3a UStG-DE muss man zumindest für die deutschen Kunden durchprüfen. Danach kann man alles ausschließen, was nach Absatz 1 kommt. Also gilt Absatz 1 mit der Folge, dass die Leistung als in der Schweiz erbracht gilt. Auch wenn er dabei in Deutschland war. Das gilt bei Privatkunden.

    Da darf dann also keine deutsche Umsatzsteuer drauf. Ob schweizerische, hängt vom KU-Status ab und von eventuell abweichenden schweizer Spielregeln.

    Ist es aber mal ein Unternehmen, was die Dienstleistung bezieht, so ist der Ort der Leistung Deutschland, mit der Folge, dass deutsche Umsatzsteuer entsteht. Allerdings ist der Leistungsempfänger nach § 13b der Steuerschuldner, so dass in diesem Falle keine deutsche Umsatzsteuer ausgewiesen werden darf.

    Ob schweizerische, hängt vom UStG-CH ab.

Verwandte Fragen


Verwandte Tipps

Fragen Sie die Community –

anonym und kostenlos!