Dienstleistungsexport aus der Schweiz
Liebe Forummitglieder,
ich bitte um Hilfe. Mein Bruder (ehem. Polizeibeamter) möchte in der Schweiz Anfang nächsten Jahres ein Detekteibüro eröffnen. Wir saßen gestern etwa drei Stunden an einem Thema, was uns aber zu keiner Lösung kommen lies.
Sein Plan sieht folgendes vor:
Gründung eines Einzelunternehmens in der Schweiz unter der dortigen Kleinunternehmerregelung (bis 100.000 SFr Umsatz). Die Firma erhält eine Firmenadresse in der Schweiz. Wohnhaft will er in der Grenzregion bleiben und deshalb als Grenzgänger geführt werden.
Die Kundschaft besteht zu 90% aus Privatpersonen, da der Schwerpunkt der Detekteiarbeit in Partnerschaftsangelegenheiten liegt. Die Klienten beauftragen die Detektei ausschließlich über eine Internetseite und Buchen auch die Leistungen über diese
Die Arbeit stellt sich folgendermaßen dar. Ziel ist es, dass die Deteketei Europaweit tätig ist. Das heißt es kann auch sein, dass es Kunden in Deutschland oder bspw. Österreich, Tschechien, Holland gibt. Dann wäre es nötig bspw. bei Beschattungen auch für einige Tage dort tätig zu werden bzw. würde dann auch ein freier Mitarbeiter zu rate gezogen werden. Die Kunden können in Euro oder Franken bezahlen, je nach dem ob der Kunde aus Europa oder der Schweiz stammt. Außerdem beinhaltet die Detekteiarbeit auch reine Internetrecherche.
Wir stellten uns folgende Fragen:
Wie muss eine Rechnung an eine Pivatperson geschrieben werden. Umsatzsteuer? Wir kamen auf keinen Nenner, da es ja sein kann, dass man in unterschiedlichen Ländern tätig ist. Man kann ja nicht so einfach in Zig Ländern iene Steuernummer beantragen
Wenn Umsatz/Mehrwertsteuer ausgewiesen werden muss, dann nur die Schweizer oder die des Kunden?
Sollte in beispielsweise in Deutschland nun doch Umsatzsteuer abgeführt werden müssen, das Unternehmen in der Schweiz jedoch als Kleinunternehmen (bis 100.000SFr) geführt werden, wie verhält es sich dann zu deutschen Regelung (12.500€)
Entfällt ohnehin nicht alles, sollte das Unternehmen unter die Kleinunternehmerregelung fallen?
Wäre toll wenn uns jemand auf die Sprünge helfen könnte...
Vielen Dank
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Wie die Schweiz die Kleinunternehmerregelung behandelt, weiß ich nicht. In Deutschland könnte er jedenfalls nicht in die KU-Regelung kommen, da bereits die erste Voraussetzung (im Inland) nicht erfüllt wird.
Gleichwohl, § 3a UStG-DE muss man zumindest für die deutschen Kunden durchprüfen. Danach kann man alles ausschließen, was nach Absatz 1 kommt. Also gilt Absatz 1 mit der Folge, dass die Leistung als in der Schweiz erbracht gilt. Auch wenn er dabei in Deutschland war. Das gilt bei Privatkunden.
Da darf dann also keine deutsche Umsatzsteuer drauf. Ob schweizerische, hängt vom KU-Status ab und von eventuell abweichenden schweizer Spielregeln.
Ist es aber mal ein Unternehmen, was die Dienstleistung bezieht, so ist der Ort der Leistung Deutschland, mit der Folge, dass deutsche Umsatzsteuer entsteht. Allerdings ist der Leistungsempfänger nach § 13b der Steuerschuldner, so dass in diesem Falle keine deutsche Umsatzsteuer ausgewiesen werden darf.
Ob schweizerische, hängt vom UStG-CH ab.