Diebstahl, wie weist man der Hausratversicherung den Verlust von Bargeld nach?

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Es wird vermutet, dass der Geschädigte die Wahrheit sagt, Nachweise sind nicht nötig. Dies schon allein deshalb nicht, weil die Höchstsumme für Bargeld in der Regel begrenzt ist, nämlich 500 Euro - je nach Versicherer ist die Grenze auch auf andere Höchstbeträge begrenzt, aber ähnlich. Bei 10.000 Euro würde schon ein Nachweis verlangt ( z.B. zeitnahe Kontobewegeungen ), die würden aber nur erstattet, wenn ein entspr. den Vorgaben des Versicherers anerkannter Tresor vorhanden ist.