Ruth58 am 07.12.2008 um 22:48 Uhr
Die Arge hat meine Bekannt noch informiert, daß die sogenannte Zwangsrente erst ab dem 63. Lebensjahr greift. Aber natürlich unterschwellig "gesagt", daß die Arge froh wäre, wenn meine Bekannte von selber aus in Rente ginge (ist ja klar). Stimmt das nun so? Muß sie erst mit 63 Jahren in Rente? Denn einige der Fachleute von hier hatten ja befürchtet, daß meine Bekannte schon mit 60 Jahren in Rente gezwungen werden könnte. Sie könnte schon die Rente für Frauen beziehen, hätte aber immer noch ca. 18 % Abschläge.
Die Arge kann und wird sie so früh als möglich in Rente schicken!!
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Sie wird am Anfang ALG2 bekommen und dann, nach kurzer Zeit, wird die Arge von Deiner Bekannten Beweismittel anfordern, aus denen hervorgeht, wann der frühestmögliche Rentenbezug möglich ist. Dazu wird sie verpflichtet nach §60 Abs. 1 Satz 1 SGB1 (Mitwirkungspflicht), sollte sie diese Beweismittel (Rentenmitteilung) nicht innerhalb der geforderten Frist vorlegen, wird sie mit einer Sanktion von 100% belegt!
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Die Arge wird damit argumentieren, daß die Leistung nach SGB2 gem. dem §12a SGB2 nachrangig ist und vorher alle Leistungen anderer Träger zu beantragen/beziehen sind, sofern dies zur Vermeidung, Beseitigung, Verkürzung oder Verminderung der Hilfebedürftigkeit erforderlich ist.
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Nach neuester Rechtsprechung des BSG ist es für die Hilfeempfänger zumutbar, die bis zu 18% Abschläge der Rente hinzunehmen!!
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Notfalls kann die Arge gegen den Willen Deiner Bekannten für sie den Rentenantrag stellen!
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Siehe dazu auch:
http://www.frank-spieth.de/dielinke/downloads/info_zwangsrente-1.pdf

Exakt wie @Lissa es sagt. Keiner kann sie zwingen. Was ist den schon dabei sich ab und zu zu bewerben? Es nimmt sie doch sowieso keiner mehr.
Mit ALG II bekommt sie ein Sozialticket für die öffentlichen Verkehrsmittel (zumindest in Berlin) und zeit hat sie ggf. auch. Also macht sie zwei bsi drei Vorstellungstermine pro Monat und keiner kann ihr was tun. Ist das so schlimm?
Falsch! Die Arge kann und wird sie dazu zwingen!
Die Arge wird damit argumentieren, daß die Leistung nach SGB2 gem. dem §12a SGB2 nachrangig ist und vorher alle Leistungen anderer Träger zu beantragen/beziehen sind, sofern dies zur Vermeidung, Beseitigung, Verkürzung oder Verminderung der Hilfebedürftigkeit erforderlich ist.
Dazu wird sie verpflichtet nach §60 Abs. 1 Satz 1 SGB1 (Mitwirkungspflicht), sollte sie diese Beweismittel (Rentenmitteilung) nicht innerhalb der geforderten Frist vorlegen, wird sie mit einer Sanktion von 100% belegt!
Ruth58 am 11. Dezember 2008 00:32 Hallo H. 1hoss43, Danke für die Antwort, aber nun kenn ich mich gar nicht mehr aus,was soll ich meiner Bekannten nun sagen? Was stimmt denn nun, Zwangsrente mit 60 oder 63, jeder sagt hier etwas anderes.
wfwbinder am 11. Dezember 2008 06:53 WEn es hier um Hartz IV geht und es gibt zwei oder mehr Meinungen, dann im Zweifel immer Hoss glauben, der hat da den besten Durchblick, weil er Menschen hilft die mit dem Amt zu tun haben.

Sie können sie zwar nicht zwingen, sie können sie aber so ärgern, dass sie ihre Rente freiwillig beantragt.
Wenn sie wirklich arbeitssuchend ist und sich an die Spielregeln der ARGE hält, braucht sie erst die Altersrente ab 63 zu beantragen.
Falsch! Die Arge kann und wird sie dazu zwingen!
Die Arge wird damit argumentieren, daß die Leistung nach SGB2 gem. dem §12a SGB2 nachrangig ist und vorher alle Leistungen anderer Träger zu beantragen/beziehen sind, sofern dies zur Vermeidung, Beseitigung, Verkürzung oder Verminderung der Hilfebedürftigkeit erforderlich ist.
Dazu wird sie verpflichtet nach §60 Abs. 1 Satz 1 SGB1 (Mitwirkungspflicht), sollte sie diese Beweismittel (Rentenmitteilung) nicht innerhalb der geforderten Frist vorlegen, wird sie mit einer Sanktion von 100% belegt!
Lissa am 8. Dezember 2008 00:53 Das trifft nur auf diejenigen zu, die nach 1949 geboren sind:
Ab 1. Januar 2008 gilt daher nun: Wer Arbeitslosengeld II (ALG II) bekommt und nach 1949 geboren ist, muss damit rechnen, zum nächst möglichen Zeitpunkt mit Abschlägen in den Ruhestand geschickt zu werden.
Bei einem vorzeitigen Rentenbeginn wird die Rente pro Monat um 0,3 Prozentpunkte gekürzt. Ein ALG-II-Empfänger, der bis zu seinem 65. Lebensjahr arbeiten müsste, aber bereits mit 60 in den Ruhestand versetzt wird, verliert damit auf Dauer 18 Prozent seines Rentenanspruchs (die Rechnung: 60 Monate mit einem Rentenabschlag von 0,3 Prozentpunkten).
Meine Erfahrungen auf den Argen in der letzten Zeit zeigen, daß alles mögliche versucht wird, um die alten Leute aus dem Bezug und somit aus der Statistik zu drängen. Dazu werden bewußt Rechtsvorschriften gebeugt, unter Umgehung der Beratungspflicht, und in der Hoffnung, daß der HE seine Rechte und die tatsächliche Rechtslage nicht kennt. Es werden auch immer mehr klagefähige Bescheide erlassen, mit der Hoffnung, daß der HE seine Rechte nicht kennt, das vermeintliche Kostenrisiko scheut und es deswegen scheut das SG anzurufen. Das ist momentan schlimmer wie eine Grippeepidemie, die da um sich greift!
Lissa am 8. Dezember 2008 01:13 Dem widerspreche ich ja nicht, die Agenturen für Arbeit machen es nicht anders.
Nur dass sie keine rechtliche Grundlage haben, sondern sich nur dem Statistikdruck beugen.
In meiner Eigenschaft als Beistand bekomme ich in der letzten Zeit so eine Wut über das Vorgehen der SB's, daß ich so manches mal kurz davor bin, den SB's die Vorschriften und Gesetze mittels den dicken SGB's um die Ohren zu hauen und sie ihnen einzubleuen!
Lieber 1hoss43,
trotz evtl. berechtigtem Ärger möchte ich Dich bitten auf den "rauhen Ton" zu verzichten. Man kann unterschiedlicher Meinung sein und dennoch einen freundlichen Ton wahren. Ich bitte euch Rücksicht darauf zu nehmen.
Vielen Dank für Dein Verständnis.
Ruth vom finanzfrage.net-Support
LittleArrow am 9. Februar 2010 23:01 Liebe Ruth, 1hoss43 bewahrt freundlichen Ton gegenüber den Forumsteilnehmern. Nichts in seinem Kommentar rechtfertigt Deine Ermahnung.
Er kämpft in seinem Kommentar gegen die bürokratischen Windmühlen namens "SB", allerdings mit auch physisch schwerem Kaliber, dem dicken SGB.

Natürlich schickt die ARGE Menschen schon früher in die Rente. Das wird ganz bewußt gemacht. Denn erstens schönt das die Arbeitslosenstatistik und zweitens erhälte der zukünftige Rentner weniger Rente. Viele Menschen machen das gerne. Aber zwingen kann man sie gottseidank noch nicht.
Falsch, die Arge kann sie zwingen!
Die Arge wird damit argumentieren, daß die Leistung nach SGB2 gem. dem §12a SGB2 nachrangig ist und vorher alle Leistungen anderer Träger zu beantragen/beziehen sind, sofern dies zur Vermeidung, Beseitigung, Verkürzung oder Verminderung der Hilfebedürftigkeit erforderlich ist.
Dazu wird sie verpflichtet nach §60 Abs. 1 Satz 1 SGB1 (Mitwirkungspflicht), sollte sie diese Beweismittel (Rentenmitteilung) nicht innerhalb der geforderten Frist vorlegen, wird sie mit einer Sanktion von 100% belegt!

Also ich kenn nur die Zwangsrente (Neuregelung ab 2008) mit 63 Jahren. Grundlage ist § 12 a vom Sozialgesetzbuch II. Wobei die Arge oder das Jobcenter bestimmt vorher "probiert", ob jemand freiwillig in Rente gehen möchte. Aber ein MUSS ist es vor dem 63. Lebensjahr nicht!!
Das trifft nur auf diejenigen zu, die nach 1949 geboren sind:
Ab 1. Januar 2008 gilt daher nun: Wer Arbeitslosengeld II (ALG II) bekommt und nach 1949 geboren ist, muss damit rechnen, zum nächst möglichen Zeitpunkt mit Abschlägen in den Ruhestand geschickt zu werden.
Bei einem vorzeitigen Rentenbeginn wird die Rente pro Monat um 0,3 Prozentpunkte gekürzt. Ein ALG-II-Empfänger, der bis zu seinem 65. Lebensjahr arbeiten müsste, aber bereits mit 60 in den Ruhestand versetzt wird, verliert damit auf Dauer 18 Prozent seines Rentenanspruchs (die Rechnung: 60 Monate mit einem Rentenabschlag von 0,3 Prozentpunkten).
http://www.tagesschau.de/inland/zwangsrente2.html
Außerdem glaube ich nicht, dass diese Regelung bestehen bleibt, weil es sich um eine Benachteiligung der Jahrgänge 1950 und 1951 handelt. Jüngere Jahrgänge haben nämlich keinen Rentenanspruch ab 60 mehr, bei ihnen ist das 63. Lebensjahr der früheste Rentenbeginn. (Wegfall der Altersrente für Frauen und der für Arbeitslose)
Hallo Lissa, ich kenn mich nun gar nicht mehr aus, jeder sagt etwas anderes. Was stimmt denn nun Zwangsrente mit 60 oder 63 Jahren?
Ich kenne nur die Zwangsrente ab 63.
Den Gesetzestext findest du hier: http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A01-Allgemein-Info/A015-Oeffentlichkeitsarbeit/Publikation/pdf/Gesetzestext-12a-SGB-II-Unbilligkeitsverordnung.pdf