Depotübertrag bei Ehegattendepot

2 Antworten

das wird eine Schenkung sein. Damit ist die Frage, ob Schenkungssteuer anfallen könnte.

Bei der Übertragung bleiben die Einstandskurse erhalten. Diese bleiben unverändert. Dennoch würde ich nach Übertrag die Daten prüfen, nicht dass sie verloren gehen (vor allem relevant, wenn vor 2009 gekauft).

Beim unentgeltlichen Übertrag wie beim Eigenübertrag bleibt es bei den alten Einstiegskursen.

Du musst nur der Bank sagen, was passieren soll (also eine Schenkung). Es schadet aus Erfahrung auch nicht, nach dem Übertrag die Kaufdaten zu checken.