Denkmal - Wege - Hecken - Zäune
Sachverhalt: Haus unter Denkmalschutz - zum Objekt gehören Nebengebäude die nicht unter Denkmalschutz stehen - auf dem Grundstück befinden sich keine angelegten Wege -
- Welche Mitspracherechte hat das Denkmalamt hinsichtlich auf dem Grundstück neu anzulegender Wege (Pflaster?/Wegführung?) - insbesondere da diese nicht der steuerlichen Förderungen unterliegen?
- Welche Mitspracherechte hat das Denkmalamt hinsichtlich neu zuerrichtender Hecken / Zäune - insbesondere da diese nicht der steuerlichen Förderung unterliegen?
- Welche Mitspracherechte hat das Denkmalamt hinsichtlich der Gestaltung der nicht unter Denkmalschutz stehenden Nebengebäude - insbesondere da diese nicht der steuerlichen Förderungen unterliegen?
1 Antwort
Zunächst ist die steuerliche Förderung dem Denkmalamt egal. Dass etwas nicht abgeschrieben werden kann, ist also kein Hinweis.
Zum zweiten will es bei einem Denkmal gefragt werden. Wenn du etwas veränderst (neuer Weg, Außenanlage oder Nebengebäude) und sie sagen, dass das deine Sache ist, ist es gut. Wenn sie nicht gefragt werden, kann das zu Trotzreaktionen führen, die bis zu einer Rückbauverpflichtung gehen.
Ich wäre mir auch nicht so sicher wie du, ob die mit dem Denkmalamt abgestimmten Maßnahmen nicht auch steuerlich gefördert werden. Ich habe ein Denkmal, bei dem - vielleicht auch dank eines guten Verhältnisses zum Denkmalamt - wirklich jede Maßnahme, die auch vom Denkmalamt begleitet wurde, auch abgeschrieben werden kann. Das Gesetz ist auch so gefasst.
Da steht: ... für Baumaßnahmen, die nach Art und Umfang zur Erhaltung des Gebäudes als Baudenkmal oder zu seiner sinnvollen Nutzung erforderlich sind ...
Das sieht bei der Hecke schlecht aus. Wege können aber für die sinnvolle Nutzung des Denkmals erforderlich sein, auch wenn bisher keine vorhanden waren.