Dem Tierschutz soll eine bestimmte Summe nach dem Tode vermacht werden - Wie geht das?
Ein älterer Bekannter möchte einer Tierschutzorganisation nach seinen Ableben einen bestimmten Geldbetrag vermachen. Er hat nurmehr einen Sohn; die Frau ist vorverstorben. Der Sohn wird somit eh sein einziger Erbe. Er soll auch nicht wissen, dass er dem Tierschutz diesen Betrag zuwenden will. Denn der Sohn würde das nicht verstehen und ihm das ausreden wollen, obwohl das eh nur ein ganz geringer Bruchteil der ganzen Erbschaft ist. Der Sohn bekommt genug davon. Braucht mein Bekannter also dafür noch ein Testament oder was soll er sonst für den Fall seines Ablebens bestimmen?
-
4 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich
Er braucht ein Testament, denn anders kann er es nciht regeln.
Wenn er z. B. nur jemandem eine Vollmacht auf den Todesfall gäbe mit dem Auftrag "holen X- tausend Euro vom Konto udn gib sie dem Tierschutz" dann müßte das auch schriftlich erfolgen, denn sonst würde der Sohn als Alleinerbe den Vollmachtnehmer zur Verantwortung ziehen.
Besser er macht ein Testament (Mein Sohn erbt alles, aus dem Erbe soll er einen Betrag von X tausend Euro nehmen udn dem Tierschutzverein geben) udn beim Amtsgericht hinterlegen. Dann kann nichts passieren.
Oder, wenn der Sohn nichts wissen soll, muss er vorher ran und die Summe schenken.
-
Antwort von MeganHeemer 25.06.20091 Mitglied fand diese Antwort hilfreich
Er braucht doch nur ein Vermächtnis zu machen, das freilich den testamentarischen Erfordernissen entsprechen muss, also selbst geschrieben und unterschrieben und das Vermächtnis für den Fall des Todes bestimmen. Dann muss sich auf jeden Fall der Erbe, also der Sohn, nach dem Tode damit auseinandersetzen bzw. das Vermächtnis erfüllen. Die Tierschutzorganisation hat einen Anspruch.
-