Frage von CityMan 22.06.2009

Dem Tierschutz soll eine bestimmte Summe nach dem Tode vermacht werden - Wie geht das?

  • Antwort von wfwbinder 22.06.2009
    4 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Er braucht ein Testament, denn anders kann er es nciht regeln.

    Wenn er z. B. nur jemandem eine Vollmacht auf den Todesfall gäbe mit dem Auftrag "holen X- tausend Euro vom Konto udn gib sie dem Tierschutz" dann müßte das auch schriftlich erfolgen, denn sonst würde der Sohn als Alleinerbe den Vollmachtnehmer zur Verantwortung ziehen.

    Besser er macht ein Testament (Mein Sohn erbt alles, aus dem Erbe soll er einen Betrag von X tausend Euro nehmen udn dem Tierschutzverein geben) udn beim Amtsgericht hinterlegen. Dann kann nichts passieren.

    Oder, wenn der Sohn nichts wissen soll, muss er vorher ran und die Summe schenken.

  • Antwort von MeganHeemer 25.06.2009
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Er braucht doch nur ein Vermächtnis zu machen, das freilich den testamentarischen Erfordernissen entsprechen muss, also selbst geschrieben und unterschrieben und das Vermächtnis für den Fall des Todes bestimmen. Dann muss sich auf jeden Fall der Erbe, also der Sohn, nach dem Tode damit auseinandersetzen bzw. das Vermächtnis erfüllen. Die Tierschutzorganisation hat einen Anspruch.

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