Vormieter hinterlässt Wohnung renovierungsbedürftig? Muss ich als Nachmieter die Kosten der Renovierung tragen?
Hallo zusammen,
ich werde in 2 Wochen umziehen bzw. wird die Übergabe der Mietsache dann stattfinden.
Nach der Besichtigung und Vertragsunterzeichnung (Standardvertrag) habe ich mich am letzten Wochenende mit der Vormieterin zum Ausmessen der Wohnung getroffen. Zu diesem Zeitpunkt waren die Vormieter schon aus der Wohnung ausgezogen und die Wohnung hatte somit Übergabestatus.
Bei Tageslicht und vor allem ohne Möbel fielen eine Reihe von Mängeln auf:
- mind. 200 Dübellöcher inkl. Dübel auf 86m2
- Durchbohrungen in der Wand wo die Vormieter ihre Kabel durchgelegt haben (Router, TV, Telefon)
- Wasserflecken in der Küche an der Decke (keine Feuchtigkeit mehr aber Bedarf besonderer Grundierung)
- Wandpaneele in der Küche schief nicht sachgerecht angebracht und stark abgenutzt (durch Vormieter angebracht, angeblich um Löcher in Wand zu überdecken)
- Nikotinvergilbte Türen und Fensterrahmen
- beklebte und stark verschmutze Türen und Fensterrahmen
- nicht fachgerechte Anbringung von Spots in der Diele (Kabel hängen frei)
- Regenschutz an der Balkontür fehlt (Vormieter wies darauf hin, dass es bei Starkregen reinregnet)
- nicht fachgerechte Anbringung von Wandpaneelen im Bad (nicht feuchtraumgeeignet)
- schwarze und teilweise lose Silikonfugen im Bad
- an einer Stelle ausgebrochene Fliesenfuge im Bad
- stark vergilbte Heizkörper
- Tapetenschäden (Kratzer von Katzen)
- Absplitterung des Holzes am Fachwerk innen (Wohn- und Essbereich sind durch Fachwerkbalken getrennt)
- defekter Fensterrahmen im Bad
- verrostete Armaturen im Bad
- Riss in Bodenfliese im Bad
Die Wohnung wurde mit gehobener Ausstattung angepriesen und die Miete ist auch beachtlich. Leider sind mir diese Mängel bei der ursprünglichen Besichtigung nicht aufgefallen (im Dunkeln und noch bewohnt).
Meine Frage:
Muss ich die Wohnung so übernehmen oder kann ich gegenüber dem Vormieter bzw. dem Vermieter Mängel geltend machen?
Also entweder auf Instandsetzung und Mängelbeseitigung vor Übergabe bestehen oder Kosten der selbst beseitigten Mängel geltend machen?
Die Übergabe soll in 2 Wochen sein und zeitgleich zwischen Vormieter und Vermieter und Vermieter und mir stattfinden.