Datenschutz - Mietschulden
Hallo zusammen,
ich habe eine kurze Frage.
Ich befinde mich in folgener Situation, ich hatte vor knapp 3 Jahren ein Haus gemietet. Durch meine dann anstehende Arbeitslosigkeit konnte ich die Miete leider nichtmehr tragen.
Das ganze hat der Vermieter in einem Vollstreckungsbescheid Titulieren lassen, okay ist ja auch sein Recht. Habe ich nichts gegen.
Im Jahr 2013 habe ich mich im Internet Business Selbstständig gemacht. Der Schuldenabbau läuft bereits bei allen Gläubigern (Masse sind ca 25.000 EUR).
Nun geht der Nette Ex Vermieter hin und ruft Geschäftspartner an und erzählt diesen von den Mietschulden.
Ich sehe in dem Falle nach §186 Üble Nachrede sowie ein Verstoß gegen das Datenschutz gesetz.
Sehe ich das richtig?
Man muss dazu sagen das einige Geschäftspartner seit dem Anruf des Vermieters bzgl einer Zusammenarbeit schwer ins grübeln gekommen sind.
Ich bitte dringend um einen Tipp was ich machen sollte.
Danke & Gruß Oliver
2 Antworten
Weshalb packst Du nicht das Übel an der Wurzel. Begleich doch einfach die Mietschulden und alles ist in Ordnung.
Weder üble Nachrede noch Verstoß gegen den Datenschutz. Wäre ja noch doller wenn Gläubiger nicht mehr über Außenstände sprechen dürften. Müßte eigentlich auch Dir einleuchten.
da er Anwalt ist dürfte er sich auskennen......
aber an deinen Antworten wird mir jetzt klar worum es geht - dein Ex-Vermieter fühlt sich beschissen von dir und ihr führt jetzt Krieg.....
Aber vielleicht solltest du einfach bedenken - jede Reaktion erfährt eine Gegenreaktion und ob es das alles wirklich wert ist?
Also willst du mir allen ernstes erzählen wenn jemand bei z.B. Otto Schulden hat kann Otto hingehen und Gott und die Welt darüber benachrichtigen?!