Frage von petersendenn 13.08.2009

Darlehnsabrechnung

  • Antwort von LittleArrow 13.08.2009

    Es ist bei Deiner Beschreibung nicht klar, warum und wofür die Sparkasse jeweils eine Gebühr berechnet hat. Das sollte sie aber deutlich gemacht haben.

    Generell ist zu sagen, dass sie Fremdgebühren (z.B. für einen Notar) für Darlehns- oder Sicherheitenlöschung oder -übertragung berechnen darf. Eine Gebühr für ihre eigene Arbeit mit dem Darlehn ist selten rechtens. Auf den üblichen, kostenlosen Jahreskontoauszug mußt Du noch etwas warten oder bei vorzeitiger Erstellung zahlen.

    Widerspreche ggfls. der jeweiligen Gebühr und wende Dich bei Ablehnung an den Ombudsmann oder Verbraucherzentrale. Es gibt bei Sparkassen regionale Schlichtungsstellen, die hier erfragt werden können:

    DSGV, Charlottenstr. 47, 10117 Berlin, Tel. 0 30/20 22 53 39, www.dsgv.de

  • Antwort von wfwbinder 13.08.2009

    Die GEbühren stehen vermutlich alle in den AGB der Bank. Trotzdem einfach mal bei der Verbraucherzentrale anfragen.

    Die Berechnung des Ablösebetrges muss natürlich schon vor dem Ende des Jahres bekannt gegeben werden.

  • Antwort von humoer 13.08.2009

    Hallo,

    ich würde die Bedenken die Du hast schriftlich an die Sparkasse senden mit Bitte um Erklärung und Rückzahlung der Gebühr. Gleichzeitig würde ich damit drohen, dass Du zur Verbraucherzentrale gehst. Vielleicht hilft das.

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