Darlehensnehmer vs. gesamtschuldner

2 Antworten

Gemeinsam nehmt ihr das Baudarlehen auf, somit seid ihr beide "Darlehensnehmer", ihr beide haftet als Schuldner gemeinsam für die Forderung des Darlehensgebers, ihr werdet also "Gesamtschuldner", eurer Grundstück bezeichnet man als "Pfandobjekt" (= dingliche Sicherheit) und der Darlehensgeber ist bekanntlich der "Gläubiger".

Dieses Konzept kommt von einer Bausparkasse.

Wir sind laut vertrag nicht beide als Darlehensnehmer dargestellt. Ich stehe als Darlehensnehmer und meine Partnerin als Gesamtschuldner im Vertrag.

Ist das üblich?

Habe ich so mehr Rechte und/oder Pflichten?

Was passiert, wenn ich als Darlehensnehmer sterbe (wir sind zurzeit unverheiratet / Erbfall)?