Darlehen an Geschäftspartner vergeben

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Wie will er ein gewährtes Darlehn bei der Einkommensteuer geltend machen. Es ist eine Kapitalforderung die er hat, kein Betriebsausgabe.

Er sollte aber unbedingt darauf achten einen Vertrag zu machen in dem klar gestelt ist, das er nur aus dem betrieblichen Grund das Darlehn gibt, weil er auf Geschäft hofft.

Sonst könnte er nämlich für den Fall das der Darlehnsnehmer nicht tilgen kann, den Betrag nicht steuerlich abziehen.

Die Zinsen die er bekommt sind in diesem Fall BEtriebseinnahme.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Danke für die Antwort. D.h.also nach meinem Verständnis daß die Bereitstellung des Kapitals, das Darlehen also an den Geschäftspartner für den Freiberufler keine seinen Gewinn reduzierende Ausgabe darstellt? Erst wenn der Darlehensnehmer nicht tilgen kann ist der Betrag wenn ein Vertrag der klarstellt daß es sich um einen betrieblichen Grund etc. handelt zugrunde liegt eine Betriebsausgabe?

Zinsen als Einnahmen ist verständlich.