Vermieter behält Kaution vom Jobcenter ,Ex Mieter Alg2 Empfänger werden durchs Jobcenter 10 % pro Monat vom Alg2 Geld abgezogen, was kann man machen?
Hallo es geht um einen Vermieter der sehr viel Geld und Wohnungen hat , das Jobcenter hat auf direktem Wege im Jahr 2020 die Kaution an ihn gezhalt . Der Vermieter behält die Kaution einfach.
Der ehemalige Mieter ist Alg2 Empfänger und ihm werden durch das Jobcenter jeden Monat 10 % von seinem Alg2 Geld abgezogen , zur Tilgung der Kaution.
Das Jobcenter hat 2020 die Kaution auf Antrag des Alg2 Mieters an den Vermieter gezahlt.
Der Alg2 Empfänger ist schon seit ein paar Monaten ausgezogen und hat erst Monate später erfahren das der Vermieter die Kaution behalten hat.
Alle Emails an den Vermieter der vor dem Auszug noch sehr gesprächig war werden nicht beantwortet.
Der Mieter hat die zuständige Sachbearbeiterin beim Jobcenter angeschrieben , und die meint der Mieter soll sich darum kümmern das der Vermieter die Kaution zahlt.
Die Emails an die zuständige Jobcenter Abteilung für bessere Hilfe oder Beratung werden von der gesamten Abteilung nicht beantwortet .
In der Abtretungsvereinbarung heisst es : Die Forderung nebst Zinsen ist bei Fälligkeit unmittelbar von dem Vermieter/der Vermieterin an die Gläubigerin, Stadt ....Amt für Soziales, Arbeit und Senioren, Rückabwicklung , Sparkasse ..., auf Iban:DE.... (Stadtkasse), unter Angabe des Mieters und des Sammelverwahrkontos .... zu erstatten.
Was kann man in dem Fall machen ?
Den Jobcenter Mitarbeitern ist es scheinbar egal das der Vermieter die Kaution klaut und der ehemalige Mieter sie bezahlen muss laut Jobcenter.
Vielen Dank an alle die den langen Text gelesen haben und Hilfe leisten um das Problem zu lösen.
das stimmt so nicht ganz; zur Ausübung des Vermieterpfandrechtes braucht man nicht den Gerichtsvollzieher bemühen; das kann man selbst geltend machen und ausüben; das ergibt sich auch aus der zitierten Entscheidung: bei der Geltendmachung des Vermieterpfandrechte belässt der Gerichtsvollzieher eben den bestimmten Gegenstand beim Vermieter; das ist aber keine gerichtliche Handlung; den Rest nimmt der GV mit; evtl. vermerkt er in seinem Räumungsprotokoll, dass der Vermieter an bestimmten Gegenständen sein Pfandrecht (selbst) geltend gemacht und ausgeübt hat. Eine gerichtliche Handlung des GV ist das aber nicht.