Darf mein Opa das Geld behalten?

6 Antworten

Ach Mensch, das tut mir jetzt echt leid, das mit der Oma und mit dem Sparbuch. Und das vor Weihnachten. Leider gehst Du leer aus. Wenn das Sparbuch auf den Namen der Oma lief, ist der Opa erbberechtigt. Du bist jetzt sehr traurig und wütend, gell? Versuch doch mal mit dem Opa zu sprechen. Aber warte noch ein wenig. Sicher ist er auch durch den Tod der Oma völlig durch den Wind, da kann jedes Wort daneben gehen. Vielleicht hast Du Glück und er gibt Dir wenigstens etwas davon ab. Sicher hat er einen Haufen Geld für die Beerdigung zahlen müssen. Sowas bringt einen in Wut. Ich wünsche Dir viel Glück

Danke ! Ich hoffe mal das sich der Streit bald wieder legt und ich mal in Ruhe mit meinem Opa sprechen kann 

LG 

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Das sieht leider ganz schlecht für Dich aus. Schenkungsversprechen bedürfen der notariellen Beurkundung um wirksam zu sein, oder aber des Vollzugs. Da das Sparbuch auf den Namen der Oma lautete ist noch nichts vollzogen.

Hast Du Dir für Dein eigenes Geld eine Quittung geben lassen? Ohne Quittung wird das kaum nachzuweisen sein. Die Oma ist ja nun mal verstorben und kann nichts mehr bezeugen.

Leider keine Quittung :(( aber Danke für die Antwort! 

LG 

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Wenn Deine Oma das Sparbuch auf ihren Namen angelegt hat, dann war es nicht Dein Geld. Alles andere sind schöne Sprüche um sich die Zuneigung der Enkel zu erschleichen. Na ja, vielleicht war Oma auch nur hochgradig einfältig.

Soweit sie im Testament nichts anderes festgelegt hat, gehört das Sparbuch zur Erbmasse die nach den gesetzlichen Bestimmungen unter den Erben verteilt wird.

Eine unschöne und beschämende Situation für die ganze Familie …. 

Hat die Oma kein Testament gemacht, dann wird es schwierig bis unmöglich für das Enkelkind das von der Oma angesparte Geld zu bekommen.