Darf man während der Elterzeit bei einem anderen Arbeitgeber als Teilzeitkaft arbeiten und zusätzlich eine Kleingewerbe anmelden?
Hallo Ich bin derzeit im dritten Erziehungsurlaub bekomme kein Gehalt mehr von der Elterngeldstelle. Ich möchte jetzt nebenbei als teilzeitkraft bei einem anderen Arbeitgeber arbeiten und zusätzlich eine Kleingewerbe anmelden.
Die Frage ist , 1. wie viel Stunden darf ich als Teilzeitkraft arbeiten und bis wie viel Euro? 2. kann ich zusätzlich eine kleingewerbe anmelden ?? Wenn nicht , dann bitte ich um eure hilfe , wie und was kann ich machen??
3 Antworten
Ja das geht. Jedoch sind zwingend einige Formalien einzuhalten.
Lies bitte hier: http://www.heimarbeit.de/minijobs-in-der-elternzeit-das-muessen-sie-wissen/
Selbstverständlich kannst Du ein Gewerbe anmelden. Den Begriff Kleingewerbe gibt es im Übrigen nicht wirklich. Gewerbe ist Gewerbe und wird nicht durch die Größe definiert ..;-)
Umsatzsteuertechnisch gibt es den Begriff Kleinunternehmer. Dieser ist hier recht gut erläutert: https://www.gruenderlexikon.de/magazin/anhebung-der-grenze-zur-kleinunternehmerregelung-auf-20000-euro-ab-2017-2660
Danke Juergen010, İch habe es immernoch nicht ganz verstanden, es ist sehr kompliziert. Hoffe ich hab mich richtig ausgedrückt, möchte wâhrend der Elternzeit ein Nebenjob ausüben im Einzelhandel und gleichzeitig eine nebengewerbe anmelden als visagistin . İch habe ja dann sozusagen 2 nebenjobs , ob das möglich ist???? Lg Sally23
Korrekt. Das geht auf jeden Fall