Darf man während der Elternzeit einen 450 Euro-Job ausüben?

2 Antworten

Ja, man darf!

Teilzeitarbeit unter 30 Std pro Woche während der Elternzeit ist also generell möglich, ohne dass die staatlichen Zahlungen eingestellt werden

Das man es darf ist ja schon gesagt worden ich will aber noch eine weiter Sache sagen. Wenn man einen Minijob hatte und dann das Elterngeld beantragt, dann kommen in den Genuss eines erhöhten Fördersatzes. Wenn man beispielsweise 400 Euro verdient, steigt der Satz beim Elterngeld von 67 % auf fast 100 %. Man würde 388 Euro Elterngeld bekommen und damit fast genauso viel wie im Minijob davor. Kleines Detail am Rande...