Darf man Mahngebühren der Hausverwaltung an den Mieter weitergeben?

2 Antworten

Mir erscheinen das zunächst typische Verwaltungskosten zu sein, die nach der Betriebskostenverordnung nicht auf Mieter umlagefähig sind. Es wäre aber eine Schadensersatzpflicht zu prüfen.

Auf welcher Grundlage hat der Mieter eine Mahnung von der HV bekommen? Liegt eine positive Vertragsverletzung durch den Mieter vor?

Pappe = Müllberg? Vielleicht kommt es hier zu einer überzogenen Betrachtung seitens der Hausverwaltung bei einem neu eingezogenen(?) Mieter (und gegenüber dessen Vermieter? Wieso will die Hausverwaltung zusätzlich zu ihrem Verwalterentgelt nochmal kassieren?

Ist das jetzt ein Witz, oder hat die Hausverwaltung wirklich eine "Mahngebühr" von 10,--€ wegen des Müllbergs erhoben? Die rechtliche Grundlage würde mich auch mal interessieren. Sofern nicht gerade über Nacht BGB und WEG völlig neu gefaßt worden sind, gibt es eine solche nämlich nicht. Wofür wird die Hausverwaltung eigentlich von den Wohnungseigentümern bezahlt? Und, welchen Beruf hat der Hausverwalter vorher geschwänzt?

Nein. Kein Witz. Habe noch keine Mahnung erhalten. Könnte aber kommen. Es steht in der Teilungserklärung, daß die Hausverwaltung bei einem Anschreiben/Mahnung 10,- Euro Mahngebühr berechnen kann. Dem will ich aber vorbeugen, indem ich jetzt schon Kontakt (per Mail) mit der Hausverwaltung aufgenommen habe und nachgefragt habe was ich als Grundlage für die Müll-Beschwerde nehmen kann. Also wo das nun drinsteht, daß der Mieter nicht alles auf dem Balkon lagern kann wie er gerade will. Immerhin brauche ich ja eine Diskussionsgrundlage wenn sich der Mieter quer stellt. Ich habe schon gemerkt, daß er sehr erregt gegen Kritik reagiert und sich sofort angegriffen fühlt. Ist halt ein jungspund von 23 Jahren, was soll man da machen? Die glauben in allem Recht zu haben und machen zu können was sie wollen, hauptsache die Miete ist bezahlt. Dem ist leider nicht so, wie sie schon bemerkt haben.

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@althaus

Ach so, dann mach Dir die Sorgen doch erst, wenn es soweit ist. Und dass ein Hausverwalter gleich frech wird wenn ein zahlender Kunde (und das bist Du ja!) anruft ist ein starkes Stück und beweist nur, wie richtig ich mit meiner Diagnose gelegen habe. Morgen hast Du ja den Beratungstermin und dann kannst Du Dich immer noch entscheiden.

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@althaus

Ist halt ein jungspund ... Die glauben in allem Recht zu haben

Bleib mal verbal bei Deinem Mieter und verallgemeinere dies nicht einfach. Schon die abfällige Schreibweise über Deinen Mieter läßt befürchten, dass dessen Erregung ihren Grund in der Art der geübten Kritik hat, auch wenn sie berechtigt sein mag.

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