Darf man das Schloss in einer Mietwohnung ohne Genehmigung des Vermieters austauschen?

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Natürlich, als Besitzer hast Du die tatsächliche Sachherrschaft über die Wohnung und kannst selbstverständlich ein Schloss tauschen, sofern es keine Verschlechterung der Sache bedeutet. Und das ist nicht erkennbar, allerding bei Schliessanlagen wäre ich auch vorsichtig, dann würde ich das Anlagenschloss bei Auszug wieder einbauen. Ansonsten hat ausser Dir niemand das Recht Deine Wohnung mit Schlüssel zu betreten. Baer aus B