darf man als ALG 2 Empfänger Einkünfte aus ebay nicht für sich behalten, Angabepflicht?
muß ein ALG 2 Empfänger tatsächlich Einkünfte aus ebay Verkäufen ab 50,- im Jahr Verkaufserlös angeben, weil das die HÖhe des Anspruchs beeinflußt. Bei meinem Kumpel hat der Sachbearbeiter das so festgestellt. ist mir total neu
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Das kommt darauf an.
Wenn die Sachen, die auf eBay versteigert wurden, schon vor dem Bezug von ALG2 im Haushalt vorhanden waren, dann nicht, da es sich dann lediglich um eine Vermögensumwandlung handelt.
Wenn aber die Sachen beispielsweise auf dem Flohmarkt gekauft werden, um dann auf eBay versteigert zu werden, handelt es sich um anrechenbares Einkommen.
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Na wenn er mit eBay Geld verdient, muss er das auch angeben.
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Hier stellt sich die Frage nach gewerbsmäßigem Handel. Wird dieseer festgestellt, sind die Einnahmen tatsächlicn anzugeben!
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