darf man als ALG 2 Empfänger Einkünfte aus ebay nicht für sich behalten, Angabepflicht?

gefragt von Goldman am 24.03.2009 um 12:45 Uhr

muß ein ALG 2 Empfänger tatsächlich Einkünfte aus ebay Verkäufen ab 50,- im Jahr Verkaufserlös angeben, weil das die HÖhe des Anspruchs beeinflußt. Bei meinem Kumpel hat der Sachbearbeiter das so festgestellt. ist mir total neu

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Freibetrag SGB II Zahlungsverkehr ARGE

anonym
beantwortet von 1hoss43 am 24. März 2009 12:50
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Das kommt darauf an.

Wenn die Sachen, die auf eBay versteigert wurden, schon vor dem Bezug von ALG2 im Haushalt vorhanden waren, dann nicht, da es sich dann lediglich um eine Vermögensumwandlung handelt.

Wenn aber die Sachen beispielsweise auf dem Flohmarkt gekauft werden, um dann auf eBay versteigert zu werden, handelt es sich um anrechenbares Einkommen.


wfwbinder
beantwortet von wfwbinder am 24. März 2009 12:47
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Na wenn er mit eBay Geld verdient, muss er das auch angeben.

Kommentar von 1hoss43 am 24. März 2009 12:50

Nein, nicht in jedem Fall!

Kommentar von 1928372d696aac89e5ef95eea076f957smallwfwbinder am 24. März 2009 12:52

Mit verdienen meine ich natürlich nicht Waren, die man schon hat (alte Plattensammlung verkaufen), sondern nur Dinge die man sammelt, oder kauft, zum Zwecke des Verkaufs.

Kommentar von 1hoss43 am 24. März 2009 12:57

Wobei der SB wohl ein erhebliches Problem dabei hätte, eine behauptete Vermögensumwandlung stichhaltig zu widerlegen. ;-)

Kommentar von 1928372d696aac89e5ef95eea076f957smallwfwbinder am 25. März 2009 11:22

eine Frage, aber ich denke, die sollte nicht päpstlicher sein als der Papst. bei 50 Euro im Monat, oder auch 100,- kann man von gebrauchten eingen Sachen ausgehen. Aber wenn 2 Monate nacheineindaer 500 euro und mehr eingehen, dürfte kaum eine Wohnung eines ALG II Empfängers einen passend großen Keller für ale sachen haben.


anonym
beantwortet von Helmut0815 am 24. März 2009 13:03
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Hier stellt sich die Frage nach gewerbsmäßigem Handel. Wird dieseer festgestellt, sind die Einnahmen tatsächlicn anzugeben!


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