Frage von Goldman 24.03.2009

darf man als ALG 2 Empfänger Einkünfte aus ebay nicht für sich behalten, Angabepflicht?

  • Antwort von 1hoss43 24.03.2009
    5 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Das kommt darauf an.

    Wenn die Sachen, die auf eBay versteigert wurden, schon vor dem Bezug von ALG2 im Haushalt vorhanden waren, dann nicht, da es sich dann lediglich um eine Vermögensumwandlung handelt.

    Wenn aber die Sachen beispielsweise auf dem Flohmarkt gekauft werden, um dann auf eBay versteigert zu werden, handelt es sich um anrechenbares Einkommen.

  • Antwort von wfwbinder 24.03.2009
    4 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Na wenn er mit eBay Geld verdient, muss er das auch angeben.

  • Antwort von Helmut0815 24.03.2009
    3 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Hier stellt sich die Frage nach gewerbsmäßigem Handel. Wird dieseer festgestellt, sind die Einnahmen tatsächlicn anzugeben!

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