Darf ich die Nebenkosten-Rückzahlung bei Bezug einer Erwerbsminderungsrente behalten?

4 Antworten

Ja natürlich ist das korrekt. 

Du sagst "Jetzt habe ich in einigen Foren gelesen das es Fälle gibt, ..."

Demnach wird es auch andere Fälle geben.

Anstatt aber Hilfe auf Foren zu suchen (dort sind ja Dich betreffende Einzelheiten unbekannt) würde ich mich im Netz doch eher nach entsprechenden Urteilen umsehen.

Das war nicht meine Frage. Die Abrechnung ist bereits beim Amt eingeworfen und wird eine mehrwöchige Bearbeitungszeit in Anspruch nehmen. Allerdings möchte ich gerne im Vorfeld wissen ob mir - wenn überhaupt - etwas von der Nachzahlung zusteht.

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Lies hier:

http://widerspruch-sozialberatung.de/PDF/AK%20Papiere/Grusi%20B%20Nebenkosten-Guthaben%209-2012%20WD.pdf

Noch ein Hinweis. Kevin hat Dich daraufhingewiesen, dass die Nebenkostenabrechnung beim Amt für Grundsicherung vorgelegt werden muss, ohne zu wissen, dass Du es bereits getan hast. Du hast es in Deiner Frage nicht erwähnt.

Demnach war seine Schlussfolgerung schon richtig, dass Dir vom Amt mitgeteilt wird, wie sich die Sache für Dich entwickelt.

Ausführliche Fragen ergeben ausführliche Antworten ;-))

Ohne eine Diskussion breittreten zu wollen, aber da ich vorab schon viel zum Thema gegoogelt habe und ähnliche Fragen in Foren behandelt wurden, in denen es später nicht mal mehr ersichtlich was nun stimmt und was nicht und was überhaupt zur Frage gehörte (von "ich glaube" bis hin zu Disskussionen wie man den mit so wenig Geld auskommt), habe ich hier meine Frage ganz bewusst einfach gewählt. Also wo ein Ja/Nein absolut gereicht hätte. Wenn ich als Blinder frage ob Erdbeereis rot ist, dann möchte ich das wissen, und nicht den Tipp bekommmen das ich doch zum Eisverkäufer laufen soll um mir das aus der Nähe anzuschauen - ganz unabhängig davon ob der Antwortende nun weiss das ich nichts sehen kann oder nicht laufen, oder sprechen oder keinen Eisverkäufer in der Nähe habe. Nur ein Beispiel. ;) Danke für den Link zum .pdf, schaue ich mir gleich in Ruhe an.

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@Taga48

Es müssen auch keine Diskussionen werden, aber als Fragesteller sollte man daran denken, dass wir den genauen Sachverhalt nicht kennen und von daher nur darauf antworten können, was in der Frage steht.

In Deinem Fall ist es nicht einfach zu antworten, da solche Dinge oft individuell entschieden werden.

Von daher ist es für uns immer besser, ein Wort mehr zu erfahren, als eines zu wenig ;-))

Ich hoffe, mein Link hat Dich etwas weiter gebracht.

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