Darf eine Rechnung an einen Dritten ausgestellt werden?

1 Antwort

Natürlich darf er, aber er schwebt dann (mit Recht) in Gefahr sich der beihilfe zur Steuerhinterziehung schuldig zu machen udn ausserdem ist es Urkundenfälschung.

Natürlich muss er die Finger davon lassen. Er darf nur an den Auftraggeber (Leistungsempfänger) ausstellen.