darf ein vermieter nach lust und laune den garten und die wohnungen betreten

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Dieses Verhalten des Vermieters ist nicht statthaft, sowohl für Wohnung wie auch Garage. Beim Garten könnte man großzügiger sein, aber nicht, wenn er an einen einzelnen Mieter vermietet wurden.

Jeder dieser betroffenen Mieter hat einen Unterlassungsanspruch (Abwehr von Hausfriedensbruch) gegenüber dem VM. Dieser Anspruch sollte schriftlich abgemahnt werden. Danach kann im Wiederholungsfall sogar außerordentlich fristlos gekündigt werden. Dies ist für manche Mieter insb. bei befristeten Mietverträgen evtl. besonders willkommen.

Man kann auch mit Zeugenbenennung Anzeige bei der Polizei erstatten, um die strafrechtliche Kugel anzuschieben. Die Polizei würde ich deshalb nicht (sofort) kommen lassen, außer ich erwische ihn in flagranti in meiner Wohnung; dann sofort für Zeugen sorgen. Aber bis die Ordnungshüter da sind, ist der VM vermutliche schon wieder in Pantoffeln vor seinem Fernseher.

Das das Betreten der Wohnung oder Garage ohne Erlaubnis des Mieters nicht rechtens ist, wurde ja schon gesagt. Normalerweise gibt der Eigentümer sogar alle Schlüssel der Wohnung oder Garage ab, damit nämlich genau sowas nicht passiert. Vielleicht kann man mit dem Vermieter sprechen und auf Herausgabe der Schlüssel drängen.