Darf ein Händler für die Rücknahme von Ware auf die ec-Karte bestehen, mit der bezahlt wurde?

1 Antwort

Das ist durchaus möglich, denn eine Gutschrift erfolgt so auf das gleiche Bezahlmittel. Sonst könnte man ja etwas kaufen und gleich wieder rückgängig machen, um billig Cash zu bekommen.

Das ist übrigens auch bei Kreditkartenzahlungen typischerweise so. Für den Merchant hat das den Vorteil, daß nicht Gebühren für die Transaktion anfallen, da diese wieder storniert wird. Ansonsten müsste der Merchant Gebühren für die Transaktion zahlen und den Nennwert dem Kunden zurückgeben, d.h. es gehen 1-4% des Kaufpreises dem Händler verloren.