Darf ein Händler für den Umtausch von Ware Bearbeitungsgebühr verrrechnen?
Ist das überhaupt zulässig, daß ein Händler für Warenumtausch Gebühr nimmt?
2 Antworten
Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
Natürlich, wieso auch nicht!
Da "Umtausch wg. Nichtgefallen" kein RECHT ist, sondern eine freiwillige Leistung des (Offline-)Händlers, ist er auch berechtigt, die Bedingungen festzulegen.
Was ist es Umtausch, oder Reklamation?
-
Umtauschen muss ein Händler gar nciht. Das ist reine Kulanz. Sollte er sagen, ich tausche um, aber dafür nehme ich eine Bearbeitungsgebühr, dann (kann) ist es Teil seiner AGB (sein).
-
WEnn jemand ein fehlerhaftes Teil zurück bringt und er statt Nachbesserung ein neues herausgibt, darf er natürlich keine Gebühr verlangen.