Darf die private Krankenversicherung kündigen, wenn man seine Raten nicht bezahlen kann?
Mein Nachbar (56) wurde arbeitslos, er kann seine Beiträge für die private KV momentan nicht zahlen. Fliegt er aus der Versicherung raus oder wie ist das geregelt. Wenn er wieder einen Job findet, dann kann er wieder zahlen.
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Nun, wenn Dein Nachbar ALG I Status hat, so wird er pflichtversichert in der GKV. In dem Fall kann er seine PKV auf ruhend stellen bzw. über eine kleine Anwartschaft die Rückkehr sichern. Ist er bereits ALG II, so werden ihm maximal die Kosten des halben Basistarifs erstattet, da er bei ALG II in dem System der PKV bleiben (muss). Also bei ALG I hat er kein Problem, bei ALG II schon. Bleiben wir mal bei ALG II. Er bekommt 300 € zu seiner PKV. Wenn er diese nicht bezahlen kann, so ruht der Versicherungsanspruch und nur Notsituationen und akute Schmerzustände sind abgesichert. Die Beiträge werden natürlich weiterhin fällig bzw. er baut massive Verbindlichkeiten gegenüber der PKV auf. Gekündigt wird ihm nicht, da die PKV als einziger Vertrag ein lebenslanges Dauerschuldverhältnis begründen kann. Die PKV wird wie jeder normale Schuldner agieren - Mahnbescheide - ggfs Vollstreckung etc. Er sollte auf jeden Fall bei ALG II das Gespräch mit der PKV suchen und über die Option Tarifwechsel bei der eigenen Gesellschaft einen preisgünstigeren Tarif wählen. Wenn das nicht möglich ist, dann bleibt der Basistarif und auf Antrag der Erlass von 50 % der Kosten des Basistarifes. Und genau das ist je der Betrag, der bei ALG II kostenseitig auch übernommen wird. Fazit: bei ALG II sollte er aktiv werden, bei ALG I hat er kein Problem (ausser, dass er die PKV informieren muss und ggfs eine kleine Anwartschaft abschliessen sollte).
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Nein! Die Private Krankenversicherung darf bei Beitragsrückstand nicht kündigen. Dazu wurden bereits rechtskräftige Urteile gesprochen, siehe Pressemeldung Werbung durch Support gelöscht . Geplant ist ein spezieller PKV Tarif für sogenannte Nichtzahler mit abgespeckten Leistungen, dieser soll tatsächlich "PKV Nichtzahler Tarif" heissen ;-) und soll etwa 100 Euro im Monat kosten. Auch hier ist eine Kündigung seitens der privaten Krankenversicherung bei Beitragsrückstand nicht möglich.
Kommentar von ffsupportffsupport 11.02.2012Lieber Verfi,
Wir möchten dich bitten in Zukunft auf Werbung zu verzichten.
Gerne kannst du dies auch nochmals in unseren Richtlinien nachlesen: http://www.finanzfrage.net/policy
Freundliche Grüße,
Jürgen vom finanzfrage.net Supportteam.
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Es gibt in Deutschland seit ungefähr 1.1.2009 eine Krankenversicherungspflicht für alle, wenn Du den Beitrag für die private Krankenkasse nicht mehr zahlen kannst, solltest Du Arbeitslosengeld I bekommen, das klappt, wenn Du die letzten 2 Jahre 1 Jahr in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hast. Wenn Du das nicht gemacht hast, könntest Du - bei finanzileller Bedürftigkeit Arbeitslosengeld II beantragen.
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Er darf nicht gekündigt werden, allerdings wird die Versicherung nur in lebensbedrohlichen Situationen Leistung erbringen.
Sobald er die Beiträge wieder regelmäßig zahlen kann, darf er sich auf eine Nachforderung der ausstehenden Beiträge inkl. Zinsen freuen.
Warum wechselt er nicht in einen anderen Tarif? Bezieht er keine Leistung vom der Bundesagentur, dort wird ein Zuschuss gezahlt...
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Antwort von Rowal 10.02.20121 Mitglied fand diese Antwort hilfreich
Die gesetzliche Lage hat ja im wesentlichen schon alfalfa erklärt. Ergänzend bleibt noch zu sagen, dass die Möglichkeit zur GKV zu wechseln nur zu Beginn der Arbeitslosigkeit besteht. Hat er hierauf verzichtet so ist dieser Verzicht für die Dauer der Arbeitslosigkeit ( ALG I - Status) nicht widerrufbar. Da man bei ALG I einen ausreichenden Zuschuß zur PKV bekommt, sollte unter normalen Umständen die Bezahlung der Beiträge aus den laufenden Bezügen möglich sein. Da dies aber offenbar nicht der Fall halte ich folgendes Vorgehen für das beste: 1. Andere finanzielle Verpflichtungen abstreifen oder auf Eis legen und eventuell vorhandenes Vermögen liquidieren. 2. Tarifwechsel innerhalb der eigenen PKV. Hier können erhebliche Beiträge gespart werden, da dein Nachbar bereits 56 Jahre alt ist und alle erworbenen Altersrückstellungen in den neuen Tarif mitnehmen kann. Dies halte ich für die wichtigste Option und sollte normalerweise ausreichend sein um die Beiträge wieder bezahlen zu können und die Rückstände innerhalb eines Jahres zu begleichen. Leistungseinschränkungen müssen dabei allerdings meistens in Kauf genommen werden (der Versicherungsschutz sollte aber immer noch deutlich besser als bei der GKV sein). 3. Ist auch dies nicht möglich oder nicht ausreichend oder hat er gar Hartz-IV - Status und ist auch Vermögen nicht vorhanden oder liquidierbar, so bleibt als letzte Möglichkeit in den Basistarif zu wechseln, da dann bei Bedürftigkeit 50% von der PKV und 50% von der Fürsorge gezahlt werden müssen (hier gibt es entsprechende Gerichtsurteile), so dass dein Nachbar gar nichts mehr bezahlen muss.
Wenn es möglich ist, sollte man die 3. Option vermeiden, da der spätere Wechsel in einen normalen Tarif bei dem vorhanden Alter Probleme bereiten wird. Handlungsbedarf besteht aber in jedem Fall, da sich sonst die Schulden anhäufen, bei gleichzeitiger Verringerung des Versicherungsschutzes. Bekanntlich kann eine PKV eine Krankenvollversicherung bei Zahlungsunfähigkeit seit 2009 nicht mehr kündigen. Doch kann sie nach 2 rückständigen Monaten von der Versicherung - nach entsprechender Warnung - ruhend gestellt werden und man hat dann nur noch eine Notfall-Versicherung.
Kommentar von alfalfaalfalfa 10.02.2012zwei kleine Schönheitsfehler. Bei ALG I wird man nach § 5 SGB V versicherungspflichtig. Da bleibt keine Wahl. Es sei denn man optiert aktiv nach § 8 SGB V ( abzuraten!). Nummer 2: Der richtige Terminus ist Tarifwechsel nach § 204 VVG. Es werden nur AR in maximaler Höhe des Baistarifs angerechnet. Das ist kein Individualanspruch sondern Kollektivanspruch. Bitte genau prüfen.
Danke für die ausführliche Auskunft!