Darf die Einrichtung eines EU-Dauerauftrages teurer sein, als die eines normalen Dauerauftrages?
In Bezug auf die Gebühren für Inlandsüberweisungen und EU-Überweisungen, die gleich hoch/niedrig sein müssen frage ich, ob die Einrichtung eines EU-Dauerauftrages teurer sein darf, als die eines normalen Dauerauftrages?
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die EU-Verordnung 2560/2001 regelt dies: "* Gleichstellung der Gebühren innerhalb und zwischen der Mitgliedstaaten*".
weitere details hierzu: http://de.wikipedia.org/wiki/EU-%C3%9Cberweisung