Darf der Vermieter die Miete erhöhen, wenn ich hin und wieder bei meinem Freund schlafe?

4 Antworten

Gelegentlich übernachten ist kein Problem.

Bis 6 Wochen Dauerbesuch auch nciht.

Aber eine Mieterhöhung rechtfertigt das, so, oder so nciht.

Allerdings, wenn die Besuche häufig (fast alle Tage der Woche) werden, könnte es eine Frage der Fairness sein, die Nebenkosten anzupassen.

Danke das mit den Nebenkosten würde ich auch verstehen, aber die Sache ist das er ihm gesagt hat das er nun 60 Miete bezahlen müsse. Miete bezahlt man schließlich für die qm und nicht für die Mieter oder nicht?

was können wir den da genau machen ?

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@Titaa

Wenn Dein Freund eine Mieterhöhungsverlangen mit der Begründung erhalten hat, dass Du mitunter dort übernachtest, dann ist diese unzulässig und Dein Freund sollte ihr widersprechen. Allerdings ist es durchaus zulässig die nebenkosten anzupassen, soweit diese personenbezogen erhoben werden.

Hilfreich ist es in seinem Fall, einem Mieterverein beizutreten, wenn man nicht alleine dies ausfechten will.

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@Titaa

mieterhöhung ablehnen, q´weil es quatsch ist. wenn er versucht durchzusetzen, fliegt er vor dem Gericht auf die nase.

zur Güte den Vorschlag mit den NK machen

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neeee eigentlicht nicht. is ja quatsch ... nur wenn du regelmäßig da pennst aber so ... ab und an. eigentlich ncith ... schaltet vielleicht lieber noch einen anwalt ein

Also Deine Antworten lese ich immer wieder gerne.

Giv me more!

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Das Mietrecht verbietet keinen Besuch, selbst Lebensgefährten dürfen dauerhaft aufgenommen werden. Ablehnen kann das der Vermieter nur in extrem gelagerten Ausnahmefällen wie z.B. der Überbelegung der Wohnung. Die rechtliche Begründung des Mieterhöhungsverlangens würde mich interessieren. Ich sehe keine dafür. Anders wäre es nur, wenn die Nebenkosten nach Personenzahl abgerechnet werden und sich deshalb entsprechende Erhöhungen ergeben. Das müßte dann aber vorgerechnet werden.