Darf das Sozialamt den Grundbedarf einbehalten, wenn man die Miete für eine nicht bewohnbare Wohnung einbehält?

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Ich übersetze das mal: Ein Mieter zahlt keine Miete weil die Wohnung unbewohnbar ist und eine Mietminderung auf Null daher gerechtfertigt ist. Das Sozialamt hat bisher die Miete übernommen und zahlt jetzt nicht mehr.Was soll daran falsch sein? Wieso sollte der Mieter sich das Geld in die Tasche stecken dürfen?

Habe mich falsch ausgedrückt. Das Sozialamt hat Miete und Grundsicherung einbehalten und dem Mieter nur 9,81 € ausgezahlt. Ist das OK?

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