Darf das Finazamt Privatkonto prüfen

3 Antworten

Um was für eine Prüfung geht es denn? Und im übrigen entbehrt die Frage einer gewissen Komik nicht. Wenn der Mann Umsätze über dieses Konto hat laufen lassen ist es doch nicht deshalb Privatkonto weil der Kontoinhaber das draufschreibt.

Primus und privatier haben vollkommen Recht.

Nur noch mit anderen Worten, damit es anschaulich wird.

  1. Wenn Dein Mann kein Geschäftskonto hat, wird sein Privatkonto geprüft ob dort die Einnahmen dort eingetroffen sind.

  2. Natürlich kann das Finanzamt auch prüfen, ob betriebliche Einnahmen auf Deinem Konto eingegangen sind. Insbesondere wenn es Verdachtsmomente gibt.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

So ist es schon ein wenig ausführlicher, aber Du musst die Frage nicht doppelt einstellen.

Ein Kommentar in der ersten Frage hätte auch genügt.

Ja, das Finanzamt darf. Siehe auch hier:

Die Finanzbehörden sowie die die Realsteuern verwaltenden Gemeinden dürfen beim Bundeszentralamt für Steuern ein Ersuchen stellen. Außerdem wird allen Behörden, die für die Verwaltung der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II), der Sozialhilfe (SGB XII), der Ausbildungsförderung (BAföG), der Aufstiegsfortbildungsförderung (AFBG) und des Wohngeldes (WoGG) zuständig sind, diese Möglichkeit eingeräumt.

Quelle: Bundeszentralamt für Steuern