Darf Bausparkasse einem Sparbeträge über 960,00€ plötzlich zurückweisen, obwohl ein höherer Betrag vertraglich vereinbart wurde?

5 Antworten

Guten Tag,

bedingungsgemäß mag es in Ordnung sein, nur den Regelsparbeitrag zu akzeptieren.

Allerdings ist in Ihrem Fall fraglich, ob durch die jahrelange Zahlung nicht ggf. eine Art "Gewohnheitsrecht" entstanden ist. Insbesondere, wenn im Antrag bereits eine Sparrate von 50€ eingetragen ist, hat sich die Bausparkasse bereits bei Abschluss mit dieser Sparrate einverstanden erklärt.

Hierauf würde ich verweisen und auf die Annahme dieses Sparbeitrages bestehen.

Notfalls kann auch ein Schlichtungsverfahren über den Ombudsmann angestrebt werden.

Viele Grüße

Roland Möller

Es gibt hierbei kein "Gewohnheitsrecht", Ihr Rat ist unsinnig. Einfach mal in die Bausparbedingungen gucken

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Guten Abend,

leider komme ich erst heute dazu, mich für die zahlreichen Antworten zu bedanken. Insobesondere für Eure Hinweise, dass nach ABB der LBS prinzipiell wohl eine Kürzung der Sparbeiträge vorgenommen werden kann. Danach hatte ich gesucht, aber aktuell nix gefunden. Ansonsten ist die Sache mit dem Vertrag nicht wirklich einfach;

Der Vertrag wurde 2005 von meiner zwischenzeitlich verstorbenen Tante abgeschlossen. Vereinbarter Sparbeitrag 40,00 €/Monat bzw. 512,00 € pro Jahr. Nach Ihrem Tod habe ich den Vertrag als Begünstigter im Jahr 2010 übernommen und vereinbarungsgemäß (im Zuge der Vertragsübernahme) mit 50,00 €/M bedient. Im März 2016 hat die Kasse zugestimmt, dass nun auch meine Frau weitere 39,88 €/M in den Vertrag einzahlen kann. Insofern möchte ich nicht unbedingt der Bausparkasse "auf die Füße" treten.

Mich beruhigt erstmal prinzipiell, dass es durchaus möglich ist, Sparbeträge einseitig zu verweigern. Hat noch jemand einen Link, wo ich die ABB für den "Classic 99" herbekomme? In den Unterlagen meiner Tante fand sich nichts und im Netz hatte ich bisher auch keine Treffer gelandet.

Gruß Sven

P.S.: Veranlasst wurde ich letztendlich hier meine Frage zu stellen, da die DEBEKA im Bausparer meines Sohnes ebenfalls eine Kürzung des Sparbetrags vorgenommen hat, allerdings schon am Ende des vergangenen Jahres - allerdings auch ohne jeglichen Verweis auf die ABB oder sonst was. Das lädt geradezu zum nachdenken ein...


Die Bausparkasse bezieht sich mit Sicherheit auf die Bausparbedingungen die mit Abschluss des Bausparvertrages ausgehändigt wurden.

Und zwar könnte folgendes in den Bausparbedingungen stehen:

§ 2 Sparzahlungen

(2) Die Bausparkasse kann die Annahme von Zahlungen, die den Regelsparbeitrag übersteigen (Sonderzahlungen), von ihrer Zustimmung abhängig machen.

Hallo Linde.

Wenn Du schreibst, dass der Vertrag mit monatlich 50,-€ bespart werden sollte, dann gehe ich davon aus, dass im Antrag diese Summe auch eingetragen ist.

Ich kenne solche Antragsformulare. Da steht z.B. (sinngemäß) "statt der Regelbesparung soll folgender Beitrag monatlich gespart werden I_I_I.I_I_I"

Schaue auf Deinen Antrag von damals. Wenn das so da steht, ist es Vertragsbedingung. Wenn nicht, musst Du Dich an die Regelbesparung halten.

P.S. Wie erklärt sich der Unterschied 960,- und 50,- mon. in Deiner Frage?

"Wenn das so da steht, ist es Vertragsbedingung"

Ja, aber da die monatliche Rate über die Regelsparrate hinausgeht ist die Übersparung fortwährend von der Zustimmung der Bausparkasse abhängig.

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Der Vertrag dürfte eine Regelsparrate von 4 Promille der Bausparsumme haben, bis jetzt wurde mehr akzeptiert, ab sofort nicht mehr. Das ist rechtens.