Darf Anwalt gleichzeitig Eigentümer/Halter, den Fahrer und den Beifahrer nach Unfall vertreten?
Darf 1 Anwalt aufgrund eines Verkehrsunfalls den Eigentümer des Pkws zu Geltendmachung seines Sachschadens, den Fahrer für dessen Personenschaden und den Beifahrer gleichsam für seinen Personenschaden vertreten? Ich frage das aus der Sicht des Beifahrers, da ich eine bedenkliche Zurückhaltung bei der Geltendmachung meiner Schadensersatzansprüche feststellte.
1 Antwort
Das ist sehr gefährlich für den Anwalt. Ich würde als Anwalt unbedingt die Finger davon lassen, weil dadurch der Anwalt in eine Interessenkollision gerät oder in deinem Fall schon geraten ist. Er müsste dich nämlich auch darauhin hinweisen, dass für dich als Beifahrer auch Ansprüche gegen den Halter und Fahrer bestünden. Dann ist die Kollision schon da und der Anwalt macht sich sogar strafbar (Pareiverrat).