Bürgschaft unterschreiben?
hallo, ich bin schon lange mitleserin in diesem forum. meine fragen konnte ich auch immer beantwortent finden doch jetzt hab ich eine spezielle frage und da wochenende ist weiß ich nicht wer mir sonst auf die schnelle rat geben könnte, außer ihr. hier meine frage: meine schwägerin und meine schwiegermutter haben zusammen ein haus je zur hälfte. vor ein paar jahren haben sie einen kredit mit ca. 80.000 euro aufgenommen. beide haben unterschrieben. meine schwägerin hatte eine firma die anfang 2009 in konkurs gegangen ist. gleich danach lies auch meine schwägerin das belastungs- und veräußerungsverbot für meine schwiegermutter ins grundbuch eintragen (zur sicherheit). die gläubiger fordern jetzt 60.000 euro ein und der masseverwalter will gerichtlich vorgehen damit das belastungs- u. veräußerungsverbot wieder gelöscht wird da es erst nach konkursanmeldung eingetragen wurde. die bank mit den 80.000 ist auch im konkurs drinnen - fordert aber nicht da sie die raten immer pünktlich bezahlt haben. jetzt will meine schwägerin das mein mann für die 60.000 euro mit bürgt da sie allein nichts bekommt. soll er es machen? haftet dann er nur für die 60.000? das problem ist auch das wenn der masseverwalter die löschung fordert das das ganze haus ev. zwangsversteigert wird. oder? kann sich eine familie 2 erw. + 1 kind, wohnung und auto überhaupt einen gesamtkredit vo ca. 140.000 euro leiste
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Durch den Bürgschaftsvertrag verpflichtet sich der Bürge gegenüber dem Gläubiger eines Dritten, für die Erfüllung der Verbindlichkeit des Dritten einzustehen.
§ 766 BGB - Schriftform der Bürgschaftserklärung
§ 767 BGB - Umfang der Bürgschaftsschuld
Das ist die rechtliche Grundlage.
In dem oben geschilderten Fall ist zu erwarten, dass der Bürge eintreten muss, da die Gläubigerin wohl nicht die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit hat ihre Verpflichtungen zu erfüllen. Von daher kann man nur dirngend abraten, die Bürgschaft einzugehen.
Problem: es ist wohl die eigene Schwester, die voraussichtlich bei dem Nichtbürgen des Bruders in die Privatinnsolvenz gelangen könnte.
Die alles entscheidende Frage ist, nur eine Familie in den Ruin zu treiben, oder gleich die zweite Familie hinterher - Beim Geld und hier der Existenz hört eben auch die Verwandtschaft auf.
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Antwort von nils1980 08.01.20112 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich
hallo an alle, vielen dank für eure antworten. ja es ist ein großes risiko und wir haben jetzt auch schon fix entschieden, dass wir es nicht machen. sie sollen das haus verkaufen und die mutter soll sich auch eine wohnung nehmen. das ist für alle das beste und überhaupt wird sowieso keiner von uns das haus mehr brauchen (außer jetzt die mutter).
vielen dank nochmal für eure hilfreichen antworten, wünsch euch noch ein schönes wochenende
lg nils
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Bürgenheißt, dass der Bürge im Ernstfall das Darlehen tilgt. Willst du das? Ich würde für niemanden bürgen. Du weißt nie wie sich die Zukunft entwickelt. Wie sich die Beziehung zum Darlehensnehmer oder wie der sich selbst entwickelt.
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Mein Gefühl sagt zum Thema Bürgschaft immer "Lass es".
Wenn Dein Mann für die 60.000 Euro bürgt, dann kann man ihn auch für die ganzen 60.000 Euro in Anspruch nehmen.
Und was das gute Verhältnis betrifft. Wenn er die Bürgschaft ablehnt, ist das Verhältnis strapaziert. Wenn Dein Mann tatsächlich bürgen muss, ist das Verhältnis im Ar***.
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Antwort von nils1980 08.01.20111 Mitglied fand diese Antwort hilfreich
hallo noch mal, jetzt ist doch noch eine frage aufgetreten. also nehmen wir an die gläubiger gehen jetzt ins grundbuch wie gehts dann weiter? kommt dann gleich die zwangsversteigerung obwohl sie den 1. rangigen kredit pünktlich zahlen. wie lange kann dieses verfahren dauern?
danke nochmal und lg
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Lass bloss die Finger von einer Bürgschaft. Ich habe schon in meiner Berufspraxis Bürgen im Tränenfluss gesehen, als ich von Ihnen die Raten einforderte. Aus Mitleid oder Verwandtenverhältnis wird leider eine Bürgschaft schnell unterschrieben. Wurde eigentlich ein sehr aufklärendes Gespräch über eine Bürgschaft bei euch geführt? Der Bürge sollte sich auch jeden Monat von der Ratenzahlung überzeugen. Eine Bürgschaft wird übrigens nur genommen, wenn ein Risiko für eine Bank besteht. Also, das Risiko ist doch jetzt schon vorhanden. Ich würde nie eine Bürgschaft unterschreiben. Für dich wiederhole ich mich gerne: Lass bloss die Finger von einer Bürgschaft.
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Hallo,
@Charlie: Wie willst du von Bürgen die "Raten" eintreiben. Der Brüge wird i.d.R. erst in Anspruch genommen wenn das Darlehen gesamtfällig gestellt wird. Und dann muss er auf der Stelle den noch offenen Betrag blechen. Davor hast du gar kein Recht von dem Bürgen irgendwelche Raten zu fordern. Entweder ganz oder gar nicht.
Ausserdem musste ich mit Zähneknirschen lesen wie hier teils de BGB-Bürgschaft und die selbstschuldnerische Höchsbetragsbürgschaft durcheinandergeschmissen wurden.
Ich persönlich würde auch für niemanden bürgen. Wie schon gesagt wurde, weiss man nie was kommt und im Worst Case ruiniert man sich selbst finanziell.
Also bei Bürgschaften sollte man sehr sehr vorsichtig sein.
Um zu sagen ob sich eine solche Familie Wohung, Auto und einen Kredit über 140T€ leisten kann, braucht man mehr Infos. Gesamteinkommen usw. Dennoch kann ich schon vorneweg sagen, dass die Rate für eine Kredit über solch eine Höhe nicht sehr niedrig sein wird.
Viele Grüße Daniel
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Antwort von nils1980 08.01.2011
wir sind jetzt total überfördert und wissen nicht was wir machen sollen. wir haben ein sehr gutes verhältnis und wollen auch irgendwie helfen es geht ja auch ums haus (ach ja im haus wohnt derzeit nur die mutter meine schwägerin hat eine wohnung). können wir das haus überhaupt retten? wäre eine hausübergabe noch möglich wenn der konkurs schon läuft?
mit jeder antwort ist uns sehr geholfen,
vielen dank für eure hilfe
lg nils
Kommentar von CharliCharli 08.01.2011Wenn der Konkurs läuft, kannst du gar nichts mehr machen. Im Gegenteil, du machst dich strafbar, wenn du etwas entziehst. Im Kreditwesen bei Banken, heißt es: Nie gutes Geld, schlechtem hinterher werfen. Verstanden? Vielleicht reicht der Versteigerungserlös aus, um sämtliche Forderungen zu befriedigen. Das PLUS wird ausgezahlt. Lieber ein Ende mit Schrecken, als ein Schrecken ohne Ende. Die Bürgschaft wird auch in der Schufa eingetragen, falls du mal selbst einen Kredit benötigst, ist das sehr hinderlich.
Kommentar von nils1980 08.01.2011hallo noch mal, jetzt ist doch noch eine frage aufgetreten. also nehmen wir an die gläubiger gehen jetzt ins grundbuch wie gehts dann weiter? kommt dann gleich die zwangsversteigerung obwohl sie den 1. rangigen kredit pünktlich zahlen. wie lange kann dieses verfahren dauern? danke nochmal und lg
Kommentar von CharliCharli 08.01.2011Wenn die Gläubiger nicht ihr Geld bekommen, wird das Objekt versteigert. Der Erlös wird dann entsprechend den Rängen verteilt. Die Dauer kann man vorher nie sagen, das hängt von verschiedenen Faktoren ab.
Kommentar von nils1980 08.01.2011von welchen faktoren hängt das zb ab? gehen die gläubiger dann auch nur mit ihrer 20% vorderung ein oder mit der eigentlichen summe?
Wenn du deine neue Frage unter "Antworten" (versteckt) platzierst, wirst du hier kaum noch neue Antworten erhalten! :)
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