Bürgschaft unterschreiben?
hallo, ich bin schon lange mitleserin in diesem forum. meine fragen konnte ich auch immer beantwortent finden doch jetzt hab ich eine spezielle frage und da wochenende ist weiß ich nicht wer mir sonst auf die schnelle rat geben könnte, außer ihr. hier meine frage: meine schwägerin und meine schwiegermutter haben zusammen ein haus je zur hälfte. vor ein paar jahren haben sie einen kredit mit ca. 80.000 euro aufgenommen. beide haben unterschrieben. meine schwägerin hatte eine firma die anfang 2009 in konkurs gegangen ist. gleich danach lies auch meine schwägerin das belastungs- und veräußerungsverbot für meine schwiegermutter ins grundbuch eintragen (zur sicherheit). die gläubiger fordern jetzt 60.000 euro ein und der masseverwalter will gerichtlich vorgehen damit das belastungs- u. veräußerungsverbot wieder gelöscht wird da es erst nach konkursanmeldung eingetragen wurde. die bank mit den 80.000 ist auch im konkurs drinnen - fordert aber nicht da sie die raten immer pünktlich bezahlt haben. jetzt will meine schwägerin das mein mann für die 60.000 euro mit bürgt da sie allein nichts bekommt. soll er es machen? haftet dann er nur für die 60.000? das problem ist auch das wenn der masseverwalter die löschung fordert das das ganze haus ev. zwangsversteigert wird. oder? kann sich eine familie 2 erw. + 1 kind, wohnung und auto überhaupt einen gesamtkredit vo ca. 140.000 euro leiste
3 Antworten
Durch den Bürgschaftsvertrag verpflichtet sich der Bürge gegenüber dem Gläubiger eines Dritten, für die Erfüllung der Verbindlichkeit des Dritten einzustehen.
§ 766 BGB - Schriftform der Bürgschaftserklärung
§ 767 BGB - Umfang der Bürgschaftsschuld
Das ist die rechtliche Grundlage.
In dem oben geschilderten Fall ist zu erwarten, dass der Bürge eintreten muss, da die Gläubigerin wohl nicht die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit hat ihre Verpflichtungen zu erfüllen. Von daher kann man nur dirngend abraten, die Bürgschaft einzugehen.
Problem: es ist wohl die eigene Schwester, die voraussichtlich bei dem Nichtbürgen des Bruders in die Privatinnsolvenz gelangen könnte.
Die alles entscheidende Frage ist, nur eine Familie in den Ruin zu treiben, oder gleich die zweite Familie hinterher - Beim Geld und hier der Existenz hört eben auch die Verwandtschaft auf.
hallo noch mal, jetzt ist doch noch eine frage aufgetreten. also nehmen wir an die gläubiger gehen jetzt ins grundbuch wie gehts dann weiter? kommt dann gleich die zwangsversteigerung obwohl sie den 1. rangigen kredit pünktlich zahlen. wie lange kann dieses verfahren dauern?
danke nochmal und lg
Wenn du deine neue Frage unter "Antworten" (versteckt) platzierst, wirst du hier kaum noch neue Antworten erhalten! :)
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wir sind jetzt total überfördert und wissen nicht was wir machen sollen. wir haben ein sehr gutes verhältnis und wollen auch irgendwie helfen es geht ja auch ums haus (ach ja im haus wohnt derzeit nur die mutter meine schwägerin hat eine wohnung). können wir das haus überhaupt retten? wäre eine hausübergabe noch möglich wenn der konkurs schon läuft?
mit jeder antwort ist uns sehr geholfen,
vielen dank für eure hilfe
lg nils
hallo noch mal, jetzt ist doch noch eine frage aufgetreten. also nehmen wir an die gläubiger gehen jetzt ins grundbuch wie gehts dann weiter? kommt dann gleich die zwangsversteigerung obwohl sie den 1. rangigen kredit pünktlich zahlen. wie lange kann dieses verfahren dauern? danke nochmal und lg
Wenn der Konkurs läuft, kannst du gar nichts mehr machen. Im Gegenteil, du machst dich strafbar, wenn du etwas entziehst. Im Kreditwesen bei Banken, heißt es: Nie gutes Geld, schlechtem hinterher werfen. Verstanden? Vielleicht reicht der Versteigerungserlös aus, um sämtliche Forderungen zu befriedigen. Das PLUS wird ausgezahlt. Lieber ein Ende mit Schrecken, als ein Schrecken ohne Ende. Die Bürgschaft wird auch in der Schufa eingetragen, falls du mal selbst einen Kredit benötigst, ist das sehr hinderlich.