Frage von nils1980 08.01.2011

Bürgschaft unterschreiben?

  • Hilfreichste Antwort von qtbasket 08.01.2011
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Durch den Bürgschaftsvertrag verpflichtet sich der Bürge gegenüber dem Gläubiger eines Dritten, für die Erfüllung der Verbindlichkeit des Dritten einzustehen.

    § 766 BGB - Schriftform der Bürgschaftserklärung

    § 767 BGB - Umfang der Bürgschaftsschuld

    Das ist die rechtliche Grundlage.

    In dem oben geschilderten Fall ist zu erwarten, dass der Bürge eintreten muss, da die Gläubigerin wohl nicht die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit hat ihre Verpflichtungen zu erfüllen. Von daher kann man nur dirngend abraten, die Bürgschaft einzugehen.

    Problem: es ist wohl die eigene Schwester, die voraussichtlich bei dem Nichtbürgen des Bruders in die Privatinnsolvenz gelangen könnte.

    Die alles entscheidende Frage ist, nur eine Familie in den Ruin zu treiben, oder gleich die zweite Familie hinterher - Beim Geld und hier der Existenz hört eben auch die Verwandtschaft auf.

  • Antwort von nils1980 08.01.2011
    2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    hallo an alle, vielen dank für eure antworten. ja es ist ein großes risiko und wir haben jetzt auch schon fix entschieden, dass wir es nicht machen. sie sollen das haus verkaufen und die mutter soll sich auch eine wohnung nehmen. das ist für alle das beste und überhaupt wird sowieso keiner von uns das haus mehr brauchen (außer jetzt die mutter).

    vielen dank nochmal für eure hilfreichen antworten, wünsch euch noch ein schönes wochenende

    lg nils

  • Antwort von Niklaus 08.01.2011
    2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Bürgenheißt, dass der Bürge im Ernstfall das Darlehen tilgt. Willst du das? Ich würde für niemanden bürgen. Du weißt nie wie sich die Zukunft entwickelt. Wie sich die Beziehung zum Darlehensnehmer oder wie der sich selbst entwickelt.

  • Antwort von Meandor 08.01.2011
    2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Mein Gefühl sagt zum Thema Bürgschaft immer "Lass es".

    Wenn Dein Mann für die 60.000 Euro bürgt, dann kann man ihn auch für die ganzen 60.000 Euro in Anspruch nehmen.

    Und was das gute Verhältnis betrifft. Wenn er die Bürgschaft ablehnt, ist das Verhältnis strapaziert. Wenn Dein Mann tatsächlich bürgen muss, ist das Verhältnis im Ar***.

  • Antwort von nils1980 08.01.2011
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    hallo noch mal, jetzt ist doch noch eine frage aufgetreten. also nehmen wir an die gläubiger gehen jetzt ins grundbuch wie gehts dann weiter? kommt dann gleich die zwangsversteigerung obwohl sie den 1. rangigen kredit pünktlich zahlen. wie lange kann dieses verfahren dauern?

    danke nochmal und lg

  • Antwort von Charli 08.01.2011
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Lass bloss die Finger von einer Bürgschaft. Ich habe schon in meiner Berufspraxis Bürgen im Tränenfluss gesehen, als ich von Ihnen die Raten einforderte. Aus Mitleid oder Verwandtenverhältnis wird leider eine Bürgschaft schnell unterschrieben. Wurde eigentlich ein sehr aufklärendes Gespräch über eine Bürgschaft bei euch geführt? Der Bürge sollte sich auch jeden Monat von der Ratenzahlung überzeugen. Eine Bürgschaft wird übrigens nur genommen, wenn ein Risiko für eine Bank besteht. Also, das Risiko ist doch jetzt schon vorhanden. Ich würde nie eine Bürgschaft unterschreiben. Für dich wiederhole ich mich gerne: Lass bloss die Finger von einer Bürgschaft.

  • Antwort von Daniel2504 22.02.2011

    Hallo,

    @Charlie: Wie willst du von Bürgen die "Raten" eintreiben. Der Brüge wird i.d.R. erst in Anspruch genommen wenn das Darlehen gesamtfällig gestellt wird. Und dann muss er auf der Stelle den noch offenen Betrag blechen. Davor hast du gar kein Recht von dem Bürgen irgendwelche Raten zu fordern. Entweder ganz oder gar nicht.


    Ausserdem musste ich mit Zähneknirschen lesen wie hier teils de BGB-Bürgschaft und die selbstschuldnerische Höchsbetragsbürgschaft durcheinandergeschmissen wurden.

    Ich persönlich würde auch für niemanden bürgen. Wie schon gesagt wurde, weiss man nie was kommt und im Worst Case ruiniert man sich selbst finanziell.

    Also bei Bürgschaften sollte man sehr sehr vorsichtig sein.


    Um zu sagen ob sich eine solche Familie Wohung, Auto und einen Kredit über 140T€ leisten kann, braucht man mehr Infos. Gesamteinkommen usw. Dennoch kann ich schon vorneweg sagen, dass die Rate für eine Kredit über solch eine Höhe nicht sehr niedrig sein wird.

    Viele Grüße Daniel

  • Antwort von nils1980 08.01.2011

    wir sind jetzt total überfördert und wissen nicht was wir machen sollen. wir haben ein sehr gutes verhältnis und wollen auch irgendwie helfen es geht ja auch ums haus (ach ja im haus wohnt derzeit nur die mutter meine schwägerin hat eine wohnung). können wir das haus überhaupt retten? wäre eine hausübergabe noch möglich wenn der konkurs schon läuft?

    mit jeder antwort ist uns sehr geholfen,

    vielen dank für eure hilfe

    lg nils

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