Bürgschaft ohne eigenes Einkommen
Ich habe vor ca.5 jahren eine Bankbürgschaft mit übernommen, obwohl ich kein eigenes Einkommen hatte. Damals sollte es nur "pro forma" sein, denn mein Mann war auch Bürge. War das rechtens von der Bank., das ich überhaupt als Bürge eingetragen wurde? Muß man nicht eigendlich über Einkommen verfügen wenn man eine Bürgschaft übernimmt?
3 Antworten
Nur mal so aus Neugier: Hat sich die Bank denn mit Forderungen gemeldet? Ansonsten macht man sich doch keine Sorgen. Wenn sie sich aber gemeldet haben sollten, dann muß man sich eine Menge Sorgen machen. Bei "Sittenwidrigkeit" bewegen wir uns auf einem Terrain gegen das selbst Moor noch eine sichere Umgebung ist. Alles ist Richterrecht.
Doisi, du musst sobald die Bank mit einer Forderung an dich herantreten sollte, sofort reagieren und dich um einen Rechtsbeistand bemühen. ggf. Prozeßkostenhilfe beantragen.
Natürlich versucht die Bank das Geld von den Bürgen einzufordern. Bei finanzieller Konstellation wie bei dir, werden vor Gericht solche Forderungen meist zu Gunsten des Bürgen abgewiesen. z.B. Oberlandesgericht Jena (5 U 419/98). Quelle: Mithaftung einer vermögenslosen Ehefrau ist Sittenwidrig
" wer kämpft kann verlieren, wer nicht kämpft hat schon verloren ! " K.
war der Bank bekannt, dass du kein eigenes Einkommen hast als du unterschrieben hast?
Ja sicher war das der Bank bekannt. Ich sollte ja auch nur "proforma" unterschreiben. Da ja mein Mann auch Bürge ist und die Bank einen zweiten Bürgen haben wollte.
Hmmm ... dein Mann bleibt auch weiterhin Bürge oder will er auch nicht mehr? Kann sein, dass du und dein Ehemann bei der Bank als eine Partei durchgeht und deswegen wollen sie dich nicht entlassen.
Auf jeden Fall können die nicht mit einer Forderung an dich herantreten. Verklagen würde ich die Bank nicht unbedingt, da es unnötige Kosten verursacht. Solltest du jedoch eine Rechtsschutzversicherung haben, dann lass dich doch von einen Anwalt beraten.
Hallo Doisi,
schau mal hier:
http://www.finanzfrage.net/frage/kann-ein-student-ohne-eigeneinkommen-schon-buergen-
....Antwort auf eine ähnliche Frage.
klick dann mal bitte den Link von @Primus an ! K.
Danke dir Gaenseliesel, ich denke das bringt mich schon ein Stück weiter.
Wenn wir so schnell helfen konnten, super !
Nur noch einmal als gut gemeinten Nachtrag für die Zukunft :
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Alles Gute dann ! K.
Nein die Bank hat noch keine Forderungen gestellt oder sich gemeldet. Aber als ich die Bürgschaft damals unterschrieb hatte ich kein eigenes Einkommen und jetzt auch nicht. Trotzdem will die Bank mich nicht als Bürgen entlassen, obwohl noch ein zweiter Bürge vorhanden ist. Ich sollte damals nur so "pro forma" unterschreiben.