Buchautorentätigkeit - selbständig oder freiberuflich?
Ich bin nebenbei als Mitautor bei Fachliteratur tätig. Ist dies eine selbständige oder eine freiberufliche Tätigkeit? Macht das in der Steuererklärung einen Unterschied?
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Nein, das macht keinen Unterschied in der Steuererklärung. Du bist selbständig, nicht freiberuflich. Aber beides fällt unter § 18 EStG und wird gleich behandelt. Denn Freiberufler sind auch selbständig.
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1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich
hier findest du eine liste von freien berufen und eine erklärung dazu: http://de.wikipedia.org/wiki/Freiberuf
freiberufler sind selbständige.
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Wenn du als Autor publizistisch tätig bist, solltest du dich auch um deine Rentenversicherung kümmern.
Die Künstlersozialkasse könnte dafür zuständig sein.
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Ist das Werbung oder hast du die Frage nicht verstanden?
Es ist keine Werbung, denn für eine gesetzliche Rentenversicherungspflicht kann man schlecht werben.
Es ist ein gut gemeinter Hinweis, damit du nicht irgendwann mal aus allen Wolken fällst.
Das ist sicherlich gut gemeint....