BU: Bei Nachmeldung vorvertraglicher Erkrankungen, auch Erkrankungen nach Vertragsschluss angeben?
Da ich mich bei Abschluss meiner Berufsunfähigkeitsversicherung etwas blauäugig angestellt habe, möchte ich meine vorvertragliche Krankengeschichte vertragsgerecht, also vervollständigen.
Vertragsschluss war letztes Jahr. Im letzten Jahr also während der Vertrag bereits lief, wurde eine Krankheit diagnostiziert, die ich der Versicherung nicht angeben möchte. Wenn ich nun heute einen Brief aufsetze und meine vorvertragliche Krankengeschichte im geforderten Zeitraum von 10 Jahren vervollständige, bin ich dann auch verpflichtet, der Versicherung "bei der Gelegenheit" während der Vertragslaufzeit aufgetretene oder diagnostizierte Erkrankungen nachzumelden?
Ich denke nicht, möchte mich aber angesichts des hohen Wertes des Versicherung sichergehen, in keine "Falle" zu tappen.
3 Antworten
Hier ist guter Rat teuer. Wenn die verschwiegenen oder ausgelassenen Krankheiten so schwerwiegend sind, dass sie jetzt zu einer Ablehnung führen, ist es das dasselbe, als wenn du sie nicht meldest und im Falle einer echten BU keine Leistung bekommst. Eine BU zu bezahlen, für die man keine Leistung bekommt ist Unsinn. Somit kannst du nur gewinnen, wenn du gegenüber der Versicherungsgesellschaft offen bist. Was ist denn die Alternative, nichts tun und darauf hoffen, dass im BU-Fall die früheren Krankheiten nicht herauskommen. Vielleicht kann ein Makler eine anonyme Voranfrage mit deinem heute tatsächlichen Gesundheitszustand machen. Dann weißt du wenigsten wo du dran bist.
Die notorische Blauäugigkeit können wir als chronische Krankheit schon mal sicher diagnostizieren. Für Fragen zur BU guck mal auf dieser Seite: http://www.buforum24.de/
- nach Vertragsschluss müssen keine NEUEN Krankheiten nachgemeldet werden.
- verschwiegende Krankheiten: bei Nachmeldung entweder Zuschlag oder Leistungsausschluß oder Kündigung des Versicherers