Meine Mitbewohnerin ist neu eingezogen und hat jetzt einen Brief von der GEZ erhalten. Dort gibt es in dem vorgedruckten Formular allerdings keinen Platz für die Angabe von Wohngemeinschaften, nur: mein Partner ist schon bei der GEZ angemeldet. Darf sie mich dann da eintragen, oder gibt das Ärger, wenn ich einfach als Partner deklariert werde?
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Brief von GEZ: sind Mitbewohner Partner?
Frage von
TaliaHead
Antworten (2)
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1Antwort von
albwolfalbwolf
nur innerhalb einer ehe (bzw. eingetragenen partnerschaft!) funktioniert es, das nur einer gez zahlt. ansonsten zahlt jeder für sich
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0Antwort von
qtbasketqtbasket
Haushaltsangehörige sind gebührenpflichtig, wenn sie über ein eigenes Einkommen verfügen, ausgenommen sind eigentlich nur Ehegatten.
Das sagt die GEZ:
Die Regelsätze für Haushaltsangehörige sind bundeseinheitlich geregelt. Die Höhe des maßgeblichen monatlichen Regelsatzes für Haushaltsangehörige beträgt seit 1. Juli 2009 287 Euro.
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