Braucht ein Feuerkünstler einen Gewerbeschein?

1 Antwort

Wenn Du künstler bist, brauchst Du keinen Gewerbeschein.

Kunst ist freier Beruf, § 18 EStG.

Nachweise für Einnahmen und Ausgaben natürlich. Umsatzsteuer, nur wenn im Vorjahr der Umsatz über 17.500,- lag kann die Befreiung nciht beantragt werden. Sonst klappt das Mit der Befreiung, solange eben der Vorjahresumsatz 17.500,- nciht überschreitet.

aus den Einnahmen und Ausgaben ist eine Einnahmen- Ausgaben-überschussrechnung zu fertigen. Das ergebnis kommt, ggf. mit anderen Einkünften in die Einkommensteuererklärung