Brauche ich für meinen Bausparvertrag einen Freistellungsantrag?

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Auf alle Kapitalerträge fallen ab einem freien Betrag Steuern an. Das heißt, dass jede Person 801,- Euro steuerfreie Zinsen erwirtschaften kann. Alle weiteren Einkünfte müssen versteuert werden. Somit auch die Zinsen, welche Sie mit Ihrem Bausparvertrag einnehmen. Werbung durch Support gelöscht

Für die Bausparzinsen braucht man sicherlich einen eigenständigen Freistellunsauftrag.Die meisten Banken arbeiten mit Bausparkassen zusammen.Diese sind in der Regel eigenständige Institute.Also auch für die Bausparkasse einen Freistellungsantrag.Bitte an die Höchstgrenze denken.Der Bankberater muß helfen!!!

Ein Bausparkonto ist ein neues Konto - und man muss für jedes Konto extra einen Freistellungsauftrag erteilen, soweit Habenzinsen gutgeschrieben werden.

Man sollte also genau wissen, für welches Konto man welchen Betrag hat freistellen lassen.

Auf keinen Fall sollte man auch das noch seinem Bankberater überlassen, der haftet nämlich nicht, sondern die Finanzbehörden wenden sich bei Überschreitungen an den Kontoinhaber.