Bis zu welchem Alter kann ich Waisenrente bekommen, wenn man keine Schule oder Ausbildung macht?

2 Antworten

Das sagt das Gesetz zu Deiner Frage:

Über die Vollendung des 18. Lebensjahres hinaus besteht ein Anspruch auf Waisenrente nur, wenn die Waise
sich in Schulausbildung oder Berufsausbildung befindet oder
sich in einer Übergangszeit befindet oder
ein freiwilliges soziales Jahr oder ein freiwilliges ökologisches Jahr i. S. d. Gesetzes zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten (JFDG) oder einen Bundesfreiwilligendienst nach dem Bundesfreiwilligendienstgesetz (BFDG) leistet oder
wegen körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung außerstande ist, sich selbst zu unterhalten.

Vermutlich nicht.

Nach Dienen Angaben nur dann, wenn Du wegen einer Behinderung nciht für Dich sorgen kannst.

Waisenrente läuft bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.

Darüber hinaus nur, wenn:

Ausbildung, Studium, oder freiwilliges soziales Jahr abgeleistet wird.