Bis wann muss private Krankenkasse Zahlungen spätestens an mich überweisen?

3 Antworten

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Grundsätzlich möchte aufgrund deiner Ausführungen raten, von dem Vorhaben ABSTAND zu nehmen, da dir offensichtlich das grundsätzliche Procedere der PKV gänzlich unbekannt sind. Sorry dafür, ist nicht persönlich gemeint! Trotzdem folgenden nicht vollständige Erläuterungen:

A) Wenn man gar nichts einreicht, erhält man tlws. erhebliche Beiträge zurück.

B) Bei der LKH beispielsweise erhält man 5% Nachlaß auf die Prämie, wenn man max. zweimal im Jahr Rechnungen einreicht (Kostenbewußtes Verhalten); zusätzlich gilt A).

C) Verbindliche Fristen für die Leistungsbearbeitung gibt es nicht; meine Erfahrung sagt ca. 3 Wochen.

D) Die Prämie ist NICHT ALLES!

E) Teure KH-Rechnungen kann man natürlich auch direkt vom Versicherer begleichen lassen.

F) Zahnersatzrechnungen lässt man sowieso vorher per Kostenplan prüfen und reicht sie dann zur Direktzahlung ein.

G) Arzt-Rechnungen eines gesamten Jahres sollten deutlich höher sein, als die Summe aus Selbstbehalt und potentieller Beitragsrückerstattung!!

Lass Dich von den anderen Antworten nicht verunsichern. Versicherungsmakler können Dir keine Antworten darauf geben!

Steht in Deinem Vergrag eine übliche Bearbeitungszeit, dann kannst Du sie einfordern.

In deinem Vertrag wird vermutlich keine Bearbeitungszeit zugesagt worden sein. Du kannst die schnellere Bearbeitung nur dann einfordern, wenn Dir Zusagen darüber vorliegen. Aber auch hier gibt es soetwas wie die "gute Sitte" und das könnte bedeuten 5 Wochen Bearbeitungszeit sind zuviel.

Du hast aber bestimmt mal Prospekte oder andere Werbeunterlagen zu Deiner Versicherung erhalten. Steht dort zum Beispiel vielleicht drin, dass sie auf Wunsch direkt an die Ärzte zahlen, dann darfst Du davon ausgehen, dass sie die Zahlungsfristen einhalten. und das bedeutet Bearbeitungszeiten von 2 Wochen in der Regel. Werden diese Zeiten immer wieder überschritten, dann kannst Du das einklagen.

Meine PKV die ARAG überschreitet seit Jahren die maximal zulässige Bearbeitungsdauer immer wieder. Einfache Rezepte über Standard Medikament werden bis zu 8 Wochen verspätet gezahlt usw. Deshalb protzessiere ich auch regtelmäßig gegen die ARAG und habe bisher immeer gewonnen. (Weil sie in einem Prospekt o.g. Zusagen gemacht haben)

Viel Glück!

Ich kann mich diesen Feststellung nur anschliessen, es sollte in einem sehr konstruktiven Berater - Kunde Gespräch die Erstattungsprinzipen einer PKV besprochen werden, denn es scheint, das man hier keinerlei Aufklärung betrieben für Dich !Du solltest deine Tarife soweit kennen,das Du sagen kannst wie hoch der Selbstbehalt ist, bis zu welcher Höhe manche Rechnungsbelege erstattet werden ,ob Du einen Beitragsrückerstatungsprinzip hast oder nicht ? Ein "einfaches " Wechsel ist nur nach der Laufzeit von mindestens zwei Jahren möglich oder überdurchschnittlichen Beitragsanpassungen ! HG DerMakler