Bis wann können Änderungen zur Lohnsteuer ans Finanzamt erfolgen?
Hallo an alle Forenleser,
ich bin Werkstudentin und meine Eltenr beziehen noch Kindergeld für mich. Ende des Jahres 2009 gab es noch Tariferhöhungen, rückwirkend für das gesamte Jahr. Dadurch ist meine Grenze von 8.004€ überschritten. Die Meldung ans Finanzamt ist durch meine Arbeit schon erfolgt. Nun habe ich mich an meine Personalabteilung gewendet, um vielleicht die Tariferhöhungen auf das nächste Jahr umzuschreiben, also eine Änderung beim Finanzamt einzureichen. Mir wurde gesagt, dass die Meldung erfolgte und keine Änderung vorgenommen werden kann. Mir wurde aber von einer Lohnbuchhalterin gesagt, Änderungen könnten noch bis Ende März 2010 für das Jahr 2009 vorgenommen werden.
Wie sieht es nun aus? Ich bitte um Hilfe, da ich sonst alles zurückzahlen müsste und wir keinen neuen Antrag auf Kindergeld stellen könnten.
Liebe Grüße
Stephanie
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Also, wenn der Lohn für Dich per 31. 12. 2009 mit der Dezemberabrechnung erfolgt ist, dann wird das nciht mehr geändert werden.
Ausserdem wäre es streng nach den Steuergesetzen nicht mal zulässig. Denn wenn Du sagst "zahlt mir die Summe, die mir für 2009 zustehen würde, erst in 2010, dann verfügst Du über Dein Einkommen und somit ist es 2009 zuzurechnen.
Ich würde an der anderen Seite, der der Abzüge arbeiten.