Bin Angestellter nebenbei selbstständig, werde jetzt aber gekündigt steht mir da ALG zu verfügung??

1 Antwort

Also als Angesteller hast Du doch sicher Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gezahlt, da müßtest Du auch einen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben. Wegen der Tätigkeit nebenbei, da müßtest vielleicht eine Kürzung bekommen, da Du ja verdienst, da gibts nur einen Freibetrag von ca. 160 Euro im Monat. Wegen der Arbeitszeit für Deine Selbständigkeit, da müßtest vielleicht aufpassen und lieber beim Arbeitsamt nachfragen.