Bin als mobile Friseurmeisterin selbständig - ab welchem Einkommen muß ich Steuern zahlen?

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Hast Du die rage mit der Umsatzsteuer schon geklärt?

Kleinunternehmerregelung solange der Vorjahresumsatz jeweils 17.500,- nicht überschritten hat.

Der nach Abzug der Kosten (Materila, Telefon, Fahrtkosten usw.) verbleibende Gewinn, führt zu einer Steuer, wenn der Grundfreibetrag (8004,-) und die abzugsfähigen Sonderausgaben Krankenversicherung, Renten-, Pflegeversicherung usw.) überschirtten werden.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986