Hallo,
ich recherchiere momenten ab wann ein Unternehmen für die Gewinnfeststellung beim Jahresabschluss verpflichtet ist eine Bilanz, anstellte einer EÜR, aufzustellen. Einige Quellen sagen das eine Bilanzierung ab einem Jahresgewinn von 50k oder 500k Jahresumsatz erfolgen muss.
Daher die Frage an die Experten: Ab wann ist eine GbR (Branche: IT, Internetdienstl.) verpflichtet eine doppelte Buchführung (Bilanz, GUV) zu erstellen? Gibt es ein Szenario, bei dem eine GbR nicht zur doppelten Buchführung (Bilanz) verpflichtet ist, wenn sie einen Gewinn von 50k überschreitet? Auf welche Fälle trifft es zu? Und gilt die Grenze von 50k auch für Gewerbetreibende im Rahmen einer GbR, die keine Kaufleute sind? Ist man denn ein Kaufmann wenn man im Bereich Programmierung / Kommunikationsdesign arbeitet, also nicht mit Waren handelt?