biene maya fond

1 Antwort

Hallo, 

Ich möchte die Frage einmal aus rechtlicher Sicht beantworten:

Es ist bei einem Großteil aller Kapitallebensversicherungen ( und Rentenversicherungen), einschließlich der "Biene Maja Police", mit einem Versicherungsbeginn zwischen ~1994 und ~2008 möglich, alle Beiträge anwaltlich  zurückzufordern.

Dies ist aufgrund von Fehlern in den Verträgen möglich.

So ist ein deutlicher Mehrwert zur klassischen Kündigung wahrscheinlich, da während der Laufzeit oft nur 40% oder weniger der eingezahlten Beträge ausgezahlt werden. ( Siehe Bsp. oben). Die restlichen 60% und mehr können anwaltlich zurückgefordert werden. 

Das geht auch bei schon gekündigten Verträgen.

So wird ein weitgehend verlustfreier Ausstieg aus dem Vertrag möglich. 

Um das Risiko hoher Anwalts- und Gerichtskosten zu minimieren ist eine erfolgshonorarbasierte Prozessfinanzierung möglich.

Viele Grüße 

VKV Verein

  

Dein Beitrag war sehr hilfreich nur könntest du das vielleicht etwas erläutern wie das geht oder aufgrund welcher fehler man das anfechten kann. Danke

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@Sopitz

Hallo Sopitz,

Die Fehler stecken in den Formulierungen des "Kleingedruckten", das Widerrufsrecht des Verbrauchers ist durch die Fehler beeinträchtigt. Ich kann es ohne ausschweifend zu werden leider nicht genauer sagen, es ist zu kompliziert und juristisch. 

Ich empfehle Dir, Dich an einen Verbraucherverein wie unseren VKV-Verein zu wenden, als Privatperson wirst du bei der Prismalife wahrscheinlich nichts erreichen können. 

Konkret heißt das: Schick uns oder einem anderen Verbraucherverein eine eingescannte Version Deines Vertrages, wir prüfen den Vertrag und Du hast gute Chancen, Dein Geld zu bekommen.

Gruß Rheto Gödel

VKV-Verein

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